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VKI bringt Sammelklage gegen Erste Bank ein



Verein für Konsumenteninformation

10.12.2010, Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat für neun Geschädigte - im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums - eine Sammelklage gegen die Erste Bank eingebracht.


Es wird Schadenersatz in Höhe von 18.000 Euro verlangt; dazu kommt die Feststellung, dass die Erste Bank für weitere Schäden bis zum Produktablauf haftet.

Die Erste Bank hatte Schuldverschreibungen ("Snowball X") ausgegeben, in denen neben einem hohen Einstiegszinssatz die folgenden variablen Zinsen invers an den Euribor gebunden waren; sollte der Vertragszinssatz einmal Null ergeben, so würden bis zum Ende der Laufzeit (10 Jahre) keine Zinsen bezahlt. Diese Klausel hat der Oberste Gerichtshof im Rahmen einer Verbandsklage des VKI für unwirksam erklärt. Nun ist strittig, nach welcher Berechnungsart die Zinsen abgerechnet werden sollen.

Im Sommer 2010 hatte der OGH klar festgehalten, dass die Zinsanpassungsklausel der Erste Bank bei ihrer Schuldverschreibung "Snowball X" einseitig und damit gesetzwidrig ist. Die Klausel fällt weg und es stellt sich die Frage, welche Klausel an ihre Stelle treten soll.

Der VKI hatte die Erste Bank aussergerichtlich aufgefordert, selbst einen tauglichen Vorschlag zu machen. Die Bank hat aber nach zwei Monaten Nachdenken eine Ersatzklausel vorgeschlagen, nach der sie noch Rückzahlungen von den Konsumenten bekommen hätte - auf die sie grosszügig verzichten wollte.

"Dieser Vorschlag war eine glatte Provokation. Eine Ersatzklausel, bei der man den Aufschlag auf die Berechnungsformel erheblich herabsetzt, um dann zum Vorteil der Bank zu rechnen, ist für uns nicht akzeptabel", sagt Dr. Peter Kolba, Leiter des Bereiches Recht im VKI. "Wir streben nunmehr eine Lösung durch das Gericht an. Wir schlagen vor, uns an der Klausel eines ähnlichen Produktes (Snowball VIII) zu orientieren - freilich ohne den Aufschlag anzutasten. Derzeit würden die Kunden gute Zinsen lukrieren. Wie sich das in Zukunft entwickelt, weiss niemand - daher auch das Feststellungsbegehren. Vielleicht ist die Bank im Zuge des Verfahrens noch zu einer raschen einvernehmlichen Lösung bereit", erklärt Dr. Kolba.

Daher hat Rechtsanwalt Dr. Stephan Briem (Wien) heute für den VKI die Sammelklage beim Handelsgericht Wien eingebracht. Die Klage war auch deshalb nötig geworden, da ein Verjährungsverzicht der Bank mit 31.12.2010 ausläuft. Die Bank ging selbst davon aus, dass hunderte Kunden betroffen sind. "Diesen Kunden muss man raten, entweder selbst mit der Bank eine Einigung zu erlangen oder aber rechtzeitig zu klagen", warnt Dr. Peter Kolba. Wer sich bei uns meldet, für den können wir zumindestens versuchen, mit der Bank einen weiteren Verjährungsverzicht bis zu einer gerichtlichen Klärung auszuhandeln."


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Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) vertritt seit seiner Gründung 1960/61 die Interessen der österreichischen KonsumentInnen, informiert sie über ihre Rechte und unterstützt sie bei deren Durchsetzung. Der VKI ist eine unabhängige, gemeinnützige, nicht auf Gewinn zielende Verbraucherorganisation. Der Sitz des Vereins ist Wien.

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