Bei einem Ja zur Vorlage erhöhen sich die Lohnabzüge um 0,2%, dies ist nach Ansicht der SKO klar zu wenig, um die ALV innert nützlicher Frist zu sanieren, der Bund geht trotz optimistischer Annahmen selbst von 17 Jahren aus. Zudem sind auch zahlreiche Leistungskürzungen für die Versicherten damit verbunden. Davon wären nicht nur junge Arbeitnehmende betroffen, sondern auch die mittleren Kader. Das sogenannte „Solidaritätsprozent“ für Mehrverdienende auf Einkommen zwischen CHF 126'000 und 315‘000 (ohne entsprechende Versicherungsleistungen im Gegenzug).
Zudem wird kinderlosen Arbeitnehmenden mit einem mittleren Lohn von CHF 60'000 bis CHF 126‘000 das Taggeld bis zu einem Monat gesperrt! Wer in diesem Fall drei Monate arbeitslos ist, bekäme nach dem revidierten ALV-Gesetz lediglich noch 53 Prozent Lohnersatz, statt wie bisher 70 Prozent. Für die SKO sind diese Wartefristen eindeutig zu lang - und zusammen mit dem Solidaritätsprozent stellen sie ein „doppeltes Kaderopfer“ dar, das die SKO ablehnt!
Anderseits hätte die SKO Mühe damit, dass gemäss aktuellem ALV-Gesetz nur die Beiträge erhöht werden und ausgabenseitig nichts geschieht. Auch wenn es die SKO ihren Mitgliedern mit der beschlossenen Stimmfreigabe offen lässt, ob sie der ALV-Revision zustimmen wollen oder nicht, sähe die SKO ein Nein nicht als Unglück, da es den Weg für eine echte Sanierung der ALV freimachen würde. Der SKO-Vorstand ist überzeugt, dass der gegenwärtige Revisionsvorschlag keinen nachhaltigen Lösungsvorschlag darstellt.
Die SKO erhofft sich, dass sich bei einer künftigen Revision der ALV insbesondere die Einnahmeseite gestärkt wird – unter anderem durch nach oben deutlich erhöhte Beiträge. Damit verbunden verlangt die SKO aber auch eine deutliche Erhöhung des versicherten Lohnes, denn die ALV ist eine Versicherung und kein Sozialwerk mit Umverteilungsziel! All dem trägt die Abstimmungsvorlage vom 26. September 2010 nicht Rechnung.
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Artikel 'Gegen das doppelte Kader-Opfer - SKO-Vorstand beschliesst Stimmfreigabe...' auf Swiss-Press.com |
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