Konkreter Anlass für die Anzeige ist die Vereinbarung zwischen der Swisscom und den Stadtwerken in St. Gallen. Diese sieht vor, dass die Stadtwerke ein Glasfasernetz mit vier Fasern bauen und der Swisscom eine oder zwei Fasern zur exklusiven Nutzung zur Verfügung stellen. Dass ein Vier-Faser-Netz gebaut wird, ist kein Zufall. Vielmehr entspricht dies dem Modell, das die Swisscom auf Biegen und Brechen durchsetzen will. So sind die Stadtwerke St. Gallen vom ursprünglichen Plan, ein günstigeres Ein-Faser-Netz zu errichten, erst abgekommen, nachdem die Swisscom angedroht hatte, in diesem Falle ein eigenes Netz zu bauen. Für den Bau des Glasfasernetzes hat St. Gallen 2009 einen Kredit von rund CHF 78 Millionen genehmigt.
Für die Swisscom sinken die Risiken, für St. Gallen steigen sie
In St. Gallen verzichtet die Swisscom also auf den Bau eines eigenen Netzes und beteiligt sich lediglich an den Investitionskosten des städtischen Netzes. So sichert sich der Telekomriese einen Netzzugang zu markant tieferen Investitionsrisiken. Bei der Stadt St. Gallen dagegen steigen die Risiken, da ein Vier-Faser-Netz teurer ist als ein Ein-Faser-Netz und da die Stadtwerke mit weniger Einnahmen rechnen müssen. Denn die Swisscom wird zweifellos als Wiederverkäuferin von Netzkapazitäten (Wholesale) auftreten, dies in direkter Konkurrenz zu den Stadtwerken.
„Die Swisscom missbraucht ihre Marktmacht“
Die Geschäftsrisiken steigen aber nicht nur für St. Gallen, sondern auch für die Konkurrenten der Swisscom. „Die Swisscom missbraucht hier ihre Marktmacht und verschafft sich so unzulässige Wettbewerbsvorteile gegenüber der Konkurrenz“, kommentiert Hajo Leutenegger, Präsident von Swisscable. Dass diese Vorteile zudem teilweise auf Kosten der Allgemeinheit gehen – für das Glasfaserprojekt in St. Gallen kommen die Steuerzahler auf –, macht das Vorhaben noch fragwürdiger. „Die Swisscom profitiert in jeder Hinsicht; die Stadt, die Konkurrenten und die Allgemeinheit dagegen haben das Nachsehen“, ist Leutenegger überzeugt.
Anzeige bei der Wettbewerbskommission
Aus diesen Gründen hat Swisscable letzte Woche bei der Wettbewerbskommission (Weko) eine Anzeige eingereicht. Die Weko soll abklären, ob die Swisscom ihre Marktmacht missbraucht hat und ob unzulässige Abreden getroffen wurden. Beide Tatbestände verletzen das Wettbewerbsrecht. Wettbewerbsrechtlich bedenklich wären zum Beispiel Preisabreden für die Miete einer Faser oder Gebietsabreden im Zusammenhang mit dem plötzlichen Verzicht der Swisscom, in St. Gallen ein eigenes Glasfasernetz zu bauen.
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