Seit dem Frühjahr/Sommer 2009 liefern 63 Mitglieder ZMP ihre Milch nicht mehr statutenkonform an die ZMP, sondern verkaufen sie direkt an die Hochdorf-Gruppe. Es steht jedem Mitglied ZMP frei, gemäss Statuten die ordentliche Kündigungsfrist einzuhalten und aus der Genossenschaft auszutreten, wenn es seine Milch einem anderen Abnehmer liefern will. Diese 63 Hochdorf- Direktlieferanten haben keine Kündigung gemäss Statuten ZMP ausgesprochen, sondern uns teilweise sehr kurzfristig informiert, dass sie ihre Milch nicht mehr über die ZMP abliefern. In Informationsschreiben haben rund zwei Drittel dieser Lieferanten uns mitgeteilt, dass sie Mitglied ZMP bleiben wollen. Es haben mehrere Gespräche mit diesen Mitgliedern stattgefunden. Die Hochdorf- Direktlieferanten wollten erwirken, dass der Vorstand ZMP für sie eine Ausnahmeregelung trifft. Der Vorstand hielt in diesen Gesprächen fest, dass er an den geltenden Statuten und am Mengenreglement festhalten wird und verpflichtet ist, die Interessen der Genossenschaft, insbesondere die Gleichbehandlung aller 3‘874 Genossenschafter zu wahren (Mitgliederstand 31. Dezember 2009).
Den Hochdorf-Direktlieferanten wurde eine Bedenkfrist bis Ende 2009 eingeräumt. Sie wurden im November 2009 in einem persönlichen Schreiben informiert und aufgefordert, dass sie der ZMP bis am 31. Dezember 2009 schriftlich bestätigen müssen, wenn sie ihre Milch ab 1. Mai 2010 wieder statutenkonform über die ZMP vermarkten wollen, damit ihre Mitgliedschaft bei der ZMP erhalten bleibt. Der Zeitpunkt der Wiederaufnahme der Milchlieferungen an die ZMP (1. Mai 2010) wurde deshalb so gesetzt, damit diese Hochdorf- Direktlieferanten ihren bestehenden Milchverkaufsvertrag mit der Hochdorf-Gruppe noch einhalten können.
Der Vorstand hat sich am 21. Januar 2010 zu einer ausserordentlichen Sitzung in dieser Angelegenheit getroffen. Er stellt fest, dass keines der 63 Mitglieder die schriftliche Bestätigung eingereicht hat und bedauert den Entscheid dieser Hochdorf-Direktlieferanten. Der Vorstand und die Geschäftsleitung sind bestrebt, dass die ZMP eine kompetente Partnerin für die Milchproduzenten in der Zentralschweiz ist. Die hohe Zustimmung zum neuen Mengenreglement an der ausserordentlichen Delegiertenversammlung vom 27. Oktober 2009 bestätigt uns, dass unsere Delegierten und Mitglieder hinter der Strategie und Mengenführung der ZMP stehen.
Zudem ist die ZMP als Genossenschaft verpflichet, gemäss Art. 854 OR die Rechtsgleichheit unter den Genossenschaftern zu wahren. Dieser Artikel verpflichtet den Vorstand ZMP gegenüber seinen anderen über 3‘800 Mitgliedern, entsprechend zu handeln. Aufgrund der Zuwiderhandlungen gegen die gültigen Statuten, gegen das Mengenreglement und damit verbunden willentlichem Verstoss gegen die grundlegendsten Interessen der Genossenschaft werden die 63 Mitglieder (Hochdorf-Direktlieferanten) gemäss Art. 5, Abs. 1, c) per 31. Dezember 2009 aus der Genossenschaft ZMP ausgeschlossen. Der Entscheid wurde diesen 63 Mitgliedern mit Schreiben vom 21. Januar 2010 mitgeteilt.
Die ZMP ist an verschiedenen land- und milchwirtschaftlichen Organisationen und Unternehmen finanziell beteiligt. In einer Vielzahl von Organisationen nimmt sie die Interessenvertretung mit personeller Einsitznahme wahr.
Genossenschaft Zentralschweizer Milchproduzenten ZMP (Firmenporträt) | |
Artikel 'ZMP: Mitgliedschaft Hochdorf-Direktlieferanten erloschen...' auf Swiss-Press.com |
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