Die von Arbeitgeberseite geforderten betrieblichen Öffnungsklauseln zur Verschiebung, Reduzierung oder Streichung der Einmalzahlung und der Lohn- und Gehaltserhöhung wurden abgewehrt. Der Lohntarifvertrag ist erstmals zum 31. März 2011 wieder kündbar.
Der Manteltarifvertrag der Druckindustrie, der zum 31. Dezember 2009 kündbar gewesen wäre, wird unverändert verlängert und kann erstmals zum 31. Dezember 2010 gekündigt werden. Zusätzlich wurde eine Änderungssperre bis zum 1. September 2011 vereinbart.
Der stellvertretende ver.di-Vorsitzende Frank Werneke, Verhandlungsführer für die Druckindustrie, erklärte: „Angesichts der derzeitigen wirtschaftlichen Lage in der Branche ist dies ein tragfähiges Ergebnis. Der Manteltarifvertrag wird verlängert und die von den Arbeitgebern geforderten betrieblichen Öffnungsklauseln sind abgewehrt.“ ver.di habe damit zwei wesentliche Verhandlungsziele durchgesetzt.
Auch als neue und moderne Gewerkschaft steht ver.di in der Tradition der Gewerkschaftsbewegung. Wir kämpfen für eine sozial gerechtere Welt, die allen gute Entwicklungschancen bietet und in der die Umwelt geschont wird.
ver.di bekennt sich zu den Grundsätzen des demokratischen und sozialen Rechtsstaats
ver.di ist unabhängig von Arbeitgebern, Parteien, Religionsgemeinschaften und staatlichen Organen
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ver.di bündelt Erfahrungen aus zahlreichen unterschiedlichen Tarifauseinandersetzungen. Keine andere Organisation besitzt so viel Fachwissen über Berufe und Branchen der modernen Dienstleistungsbereiche. So kann ver.di ihre Mitglieder in fachlichen und beruflichen Fragen umfassend betreuen.
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Ver.di Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (Firmenporträt) | |
Artikel 'ver.di: Tarifabschluss - Manteltarif verlängert...' auf Swiss-Press.com |
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