Das Postgesetz gibt dem Bundesrat die Kompetenz, das Briefmonopol zu senken. Als Bedingungen gelten die gesicherte Finanzierung der flächendeckenden Grundversorgung in gewohnter Qualität und die Berücksichtigung der europäischen Entwicklung. Diese Kondi tionen sind heute zweifelllos erfüllt. Demnach hat der Bundesrat von seiner Kompetenz Ge brauch gemacht und eine Senkung des Briefmonopols auf dem 1. Juli dieses Jahres beschlos sen. Eine Motion der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerates (KVF-SR) wollte davon nichts wissen und verlangte, dass dieser Entscheid rückgängig gemacht wird. Faktisch wäre damit dieser weitere bescheidene Marktöffnungsschritt einmal mehr nach hin ten verschoben worden, was weder den Kunden noch der Schweizerischen Post gedient hätte.
Die bisherigen Erfahrungen mit der Briefmarktöffnung sind durchaus positiv. In ganz Eu ropa - die Schweiz ausgenommen - gilt seit 2006 eine Briefmonopolgrenze von 50 Gramm. Weder hat die Qualität der Grundversorgung darunter gelitten, noch sind Finanzierungs probleme aufgetreten. Gemäss einer im Auftrag des UVEK erstellten Studie, soll sich die flächendeckende Versorgung in der Schweiz durch den Öffnungsschritt gar verbessern und damit positiv auf die Standortattraktivität auswirken. Zusätzlich ist mit einer preis senkenden Wirkung zu rechnen, was per Saldo zu einer Steigerung des Preis- / Leistungs verhältnisses führt. Selbst Randregionen hätten nichts zu befürchten. Der Nationalrat ist nun gut beraten, den Entscheid seiner Kommission zu bestätigen und den nächsten be scheidenen, aber wichtigen Öffnungsschritt zu unterstützen.
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| Artikel 'Briefmonopolsenkung auf 50g - Nationalrätliche Kommission gegen Bremsmanöver...' auf Swiss-Press.com |
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