Für die Bewertung von nicht börsenkotierten Unternehmen gilt bis Ende des Jahres die Wegleitung aus dem Jahre 1995, welche damals zusammen mit der Vereinigung der Privaten Aktiengesellschaften (VPAG) ausgearbeitet wurde.
Diese hat sich bewährt. Danach wird zur Ermittlung des Steuerwertes der Ertragswert des Unternehmens doppelt, der Substanzwert einfach gewichtet. Neu soll als Mindestwert der Substanzwert verrechnet werden. Für nicht börsenkotierte Gesellschaften, die keinen Ertrag erwirtschaften, führt dies zu einer Verdreifachung der Vermögenssteuer. Die neue Wegleitung soll per 1. Januar 2009 in Kraft treten, die fragwürdige Neubewertung (Randziffer 36 der Wegleitung) nach einer Übergangsfrist im Jahr 2011.
Ergebnis der ersten Aussprache: Meinungsunterschiede bekräftigt Am 5. Dezember 2008 trafen sich Vertreter der Wirtschaft und der SSK zu einer ersten Aussprache.
Die SSK legte ihre Überlegungen zur neuen Berechnungsgrundlage der Vermögensteuer dar. Diese sind als Wegleitung abgefasst und – wie alle Kreisschreiben der SSK – als Empfehlung an die kantonalen Steuerverwaltungen im Sinne einer schweizweit einheitlichen Praxis zu verstehen. Die Wirtschaft stellte klar, dass sie weder die juristische Beurteilung der SSK teilt, noch die aus der neuen Berechnungsgrundlage resultierende Steuererhöhung zu akzeptieren gewillt ist. Das Gespräch fand in einer konstruktiven Atmosphäre statt und wird am 9. Januar 2009 weitergeführt. Der Vorstand der SSK wird sich noch im Dezember mit dem Thema befassen. Allen Beteiligten ist daran gelegen, eine Lösung im Interesse der Schweizer Volkswirtschaft zu finden.
Wirtschaftsverbände kämpfen für KMU-taugliche Lösung Die in Randziffer 36 der Wegleitung eingeführte Mindestbewertung widerspricht der unternehmerischen und ökonomischen Vernunft. Kann ein Unternehmen keinen Ertrag erwirtschaften, so müsste der Unternehmensinhaber Substanz aus der Unternehmung veräussern, um die Vermögensteuer überhaupt bezahlen zu können. Das schwächt die Unternehmung und ihre künftigen Ertragsaussichten. Die Änderung offenbart die Schwachstellen einer Substanzsteuer. Doch selbst bei börsenkotierten Gesellschaften ist nie allein der Substanzwert massgebend, sondern sind es vielmehr auch die Ertragserwartungen. Priorität für die Wirtschaft hat daher die Streichung von Randziffer 36 der neuen Wegleitung.
Es kann nicht sein, dass über die Änderung einer Wegleitung eine solche Steuererhöhung ohne demokratische Legitimation eingeführt wird und so unsere Wirtschaft schwächt. Die Steuererhöhung belastet vor allem die KMU, die 70 Prozent der Arbeitsplätze zur Verfügung stellen. Der Kanton Luzern hat die Schädlichkeit der Bestimmung erkannt und wird sie nicht einführen.
Economiesuisse vertritt die Interessen der Wirtschaft im politischen Prozess und setzt sich für optimale Rahmenbedingungen ein. Zu unseren Mitgliedern zählen100 Branchenverbände, 20 kantonale Handelskammern sowie einige Einzelunternehmen.
Insgesamt vertreten wir 100'000 Schweizer Unternehmen aus allen Branchen mit insgesamt 2 Millionen Arbeitsplätzen in der Schweiz. KMU und Grossunternehmen, export- und binnenmarktorientierte Betriebe: Im Dachverband economiesuisse sind sie alle vereint.
Economiesuisse pflegt in der Schweiz enge und regelmässige Kontakte zu Regierung, Verwaltung und Parlament. Es ist unsere Aufgabe, die für die Wirtschaft wichtigen politi schen Themen frühzeitig zu erkennen und uns durch intensives Lobbying auf allen Stu fen des Gesetzgebungsprozesses zu engagieren. Dies geschieht durch Einsitznahme in Expertengruppen, Vorbereitung von Erlassen, Teilnahme an Vernehmlassungen, laufen de Beobachtung der Entscheide von Bundesrat und Parlament sowie der Beteiligung an Volksabstimmungen.
Economiesuisse (Firmenporträt) | |
Artikel 'Economiesuisse: Widerstand gegen Vermögensteuererhöhung bekräftigt...' auf Swiss-Press.com |
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