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Economiesuisse: Rückweisung der Vorlage zum Präventionsgesetz



Economiesuisse

28.10.2008, Der Geset­ze­s­ent­wurf für ein neues Präven­ti­ons­ge­setz kann die heutigen Probleme im Präven­ ti­ons­be­reich nicht lösen. econo­mie­suisse lehnt den Entwurf deshalb ab und verlangt vom Bundesamt für Gesund­heit (BAG) eine voll­stän­dige Über­ar­bei­tung. Insbe­son­dere soll auf das geplante, neue Präven­ti­ons­in­stitut verzichtet werden.


Ursprüng­lich wollte man mit einem neuen Gesetz die Präven­tion umfas­send koor­di­nieren. Der Einbezug der Präven­ti­ons­mass­nahmen (Krank­heit und Unfall) beschränkt sich im Vorent­ wurf des Präven­ti­ons­ge­setzes jedoch allein auf die „Förde­rung der Verhü­tung von Krank­hei­ ten“ gemäss KVG und den Tabak­prä­ven­ti­ons­fonds. econo­mie­suisse ist der Ansicht, dass die beste­henden Orga­ni­sa­tionen - insbe­son­dere die Stif­tung Gesund­heits­för­de­rung Schweiz - den Präven­ti­ons­zweck in diesen Berei­chen erfüllen können.

Deshalb lehnt econo­mie­suisse die Schaf­fung eines öffent­lich-recht­li­chen Präven­ti­ons­in­sti­ tuts strikte ab. Ein solches Institut gäbe dem Staat ein verstärktes Präven­ti­ons­mo­nopol. Aus Sicht der Wirt­schaft ist die Koope­ra­tion zwischen staat­li­chen und privaten Akteuren mit der entspre­chenden gemischten Finan­zie­rung zu fördern. Durch ein neues Institut wird jedoch das Gegen­teil erreicht: Die Koor­di­na­tion zwischen Bund, Kantonen und Privaten wird ange­sichts eines zusätz­li­chen staat­li­chen Akteurs erschwert.

Das BAG rechnet länger­fristig mit zusätz­li­chem Mittel­be­darf für die Durch­füh­rung von natio­nalen Programmen. Geplant ist die Zusatz­fi­nan­zie­rung durch eine Erhö­hung des Zuschlags auf die KVG-Prämie. Diese Prämi­en­ab­gabe bekommt dadurch den Charakter einer Steuer, ohne dass Steu­er­sub­jekt, Steu­er­ob­jekt, Steu­er­pe­riode, Bemes­sungs­grund­lage sowie der Tarif gesetz­lich gere­gelt sind. Dies macht die KVG-Prämi­en­ab­gaben anfällig für künf­ tige Erhö­hungen. Mit einem voll­ständig vom Bund kontrol­lierten Präven­ti­ons­in­stitut könnte diese Abgabe ohne Volks- oder Parla­ments­be­schluss erhöht werden. In einer solchen Konstel­la­tion ist eine Aufblä­hung der Präven­ti­ons­mittel über die KVG-Abgabe zu befürchten.



Über Economiesuisse:

Economie­suisse vertritt die In­ter­es­sen der Wirt­schaft im politi­schen Pro­zess und setzt sich für optimale Rah­menbedingun­gen ein. Zu un­se­ren Mit­gliedern zäh­len100 Bran­chenver­bän­de, 20 kanto­nale Handels­kammern sowie einige Einzelunternehmen.

Insge­s­amt vertre­ten wir 100'000 Schweizer Unternehmen aus allen Branchen mit insgesamt 2 Millionen Arbeitsplätzen in der Schweiz. KMU und Grossunternehmen, export- und binnen­markt­orientier­te Betriebe: Im Dachver­band economie­suisse sind sie alle ver­eint.

Economiesuisse pflegt in der Schweiz enge und regelmässige Kontakte zu Regierung, Verwaltung und Parla­ment. Es ist un­se­re Auf­gabe, die für die Wirt­schaft wichtigen politi­ schen Themen frühzeitig zu erkennen und uns durch in­ten­sives Lobbying auf al­len Stu­ fen des Gesetzgebungsprozes­ses zu en­gagie­ren. Dies ge­schieht durch Einsitznah­me in Experten­gruppen, Vorbe­reitung von Erlas­sen, Teilnah­me an Vernehmlassun­gen, lau­fen­ de Beobach­tung der Ent­schei­de von Bundesrat und Parla­ment sowie der Be­teiligung an Volksab­stimmun­gen.



--- Ende Artikel / Pressemitteilung Economiesuisse: Rückweisung der Vorlage zum Präventionsgesetz ---


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