Grund für die angekündigten Preiserhöhungen ist der neue Ordnungsrahmen für den Strom markt, der per 1. Januar 2009 in Kraft treten soll. Verschiedene kurzfristige sowie mittel- und langfristige Massnahmen sollen die mit dem Stromversorgungsgesetz beabsich tigten Entwicklungen in die richtige Bahn lenken.
Kurzfristig sind per 1. Januar 2009 Verbesserungen in erster Linie über Beschlüsse des Bundesrates möglich.
Konkret erwartet die Wirtschaft:
– Eine Klärung über die Berücksichtigung von bereits in Rechnung gestellten Betriebs- und Kapitalkosten.
– Bei den Systemdienstleistungen soll vorübergehend eine kostengünstigere Beschaffung von Kraftwerksleistung ermöglicht werden.
– Der Bundesrat soll bei der kostendeckenden Einspeisevergütung den Zuschlag auf dem Übertragungsnetz auf ein Niveau festlegen, das die gesetzlichen Anforderungen ausreichend einhält.
– Für die Strombezüger ab Höchstspannungsnetz soll in einer Übergangsphase die bisherige Berechnung der Netzbriefmarke für das Höchstspannungsnetz beibehalten werden.
– Schliesslich sollen überhöhte Netzpreise nicht im Folgejahr kompensiert, sondern zurückerstattet werden.
Sollten diese Massnahmen nicht mehr auf den 1. Januar 2009 zum Tragen kommen, müsste der Bundesrat als ultima ratio die Ausserkraftsetzung der Bestimmungen über die Anrechnung von Kapital- und Betriebskosten in Betracht ziehen.
Mittel- bis längerfristig erachten die Teilnehmer des Runden Tischs insbesondere nachfolgende Massnahmen als erforderlich:
– Die Einführung einer anreizorientierten Netzwerkregulierung über die Revision des Stromversorgungsgesetzes.
– Der Bundesrat setzt sich im Rahmen der Verhandlungen mit der EU für die Sicherung der langfristigen Importverträge EU-Schweiz ein.
– Um das Preisniveau im Inland tief zu halten und die drohende Stromversorgungslücke abzuwenden, ist der zeitgerechte Ersatz der älteren Kernkraftwerke und der Ausbau der Wasserkraft sicherzustellen.
– Gegebenenfalls müssen die Rahmenbedingungen für Gas-Kombi-Kraftwerke als Übergangslösung für die Sicherstellung der Stromversorgung in der Schweiz flexibilisiert werden.
– Weitere Kosten für Wasserzinsen, Abgaben und andere Zuschläge auf den Strompreis sind zu beschränken.
Diese Massnahmen wird die Wirtschaft zuhanden der am 24. Oktober stattfindenden Aussprache mit Bundesrat Leuenberger einbringen. Im Interesse des Wirtschaftsstandorts Schweiz sind die Teilnehmer des Runden Tischs überzeugt davon, dass mit diesem Massnahmenbündel ein wichtiger Beitrag zur Vermeidung einer übermässigen Belastung der Volkswirtschaft geleistet werden kann.
Economiesuisse vertritt die Interessen der Wirtschaft im politischen Prozess und setzt sich für optimale Rahmenbedingungen ein. Zu unseren Mitgliedern zählen100 Branchenverbände, 20 kantonale Handelskammern sowie einige Einzelunternehmen.
Insgesamt vertreten wir 100'000 Schweizer Unternehmen aus allen Branchen mit insgesamt 2 Millionen Arbeitsplätzen in der Schweiz. KMU und Grossunternehmen, export- und binnenmarktorientierte Betriebe: Im Dachverband economiesuisse sind sie alle vereint.
Economiesuisse pflegt in der Schweiz enge und regelmässige Kontakte zu Regierung, Verwaltung und Parlament. Es ist unsere Aufgabe, die für die Wirtschaft wichtigen politi schen Themen frühzeitig zu erkennen und uns durch intensives Lobbying auf allen Stu fen des Gesetzgebungsprozesses zu engagieren. Dies geschieht durch Einsitznahme in Expertengruppen, Vorbereitung von Erlassen, Teilnahme an Vernehmlassungen, laufen de Beobachtung der Entscheide von Bundesrat und Parlament sowie der Beteiligung an Volksabstimmungen.
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Artikel 'Wirtschaft schlägt Massnahmen gegen angekündigte Strompreiserhöhungen vor...' auf Swiss-Press.com |
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