Wer sich nach einer Krebserkrankung selbständig machen will, stösst in der Schweiz auf unsichtbare Hürden. Die Versicherer verlangen beim Abschluss einer Taggeldversicherung Auskunft über die gesamte Krankheitsgeschichte – selbst wenn diese Jahre zurückliegt. In der Praxis haben diese Personen so kaum eine Chance auf Versicherungsschutz für ihr Erwerbseinkommen. Frankreich, Italien, Spanien und andere europäische Länder lösen dieses Problem bereits durch ein Gesetz, das ein „Recht auf Vergessen“ garantiert.
Bundesrat lehnt Beseitigung der Hürden ab
Nationalrat Benjamin Roduit hatte in der Wintersession eine entsprechende Motion eingereicht. Sie erlaubt es, auch in der Schweiz entsprechende Hürden für Krebsbetroffene abzubauen. Sie fordert, dass Versicherte ihre Vorerkrankungen nach fünf Jahren nicht mehr angeben müssen. Zudem sollen auch gewisse Gesundheitsmassnahmen von dieser Anzeigepflicht ausgenommen sein. Doch der Bundesrat lehnt die Motion ab. Dieser Entscheid ist umso stossender, weil die Bundesverwaltung selbst Lücken festgestellt hatte1.
«Betroffene trifft diese Situation doppelt: Sie bewältigten bereits die Erkrankung und erfahren nun Nachteile beim Versuch, sich eine neue Existenz aufzubauen», sagt Aline Descloux, Spezialistin Politik bei der Krebsliga Schweiz. Zahlreiche Berichte zeigen, wie sehr Menschen unter dieser Ungleichbehandlung leiden. Die persönlichen Probleme belasten am Ende die gesamte Gesellschaft. Die Aussicht auf Arbeit sinkt, Betroffene meiden aus Furcht vor Benachteiligung den Arztbesuch und stehen bei einem Rückfall vor finanziellen Problemen. Das kann dazu führen, dass Ausgaben für Sozialhilfe steigen und das Risiko für Armut wächst.
Entgegen gewissen Befürchtungen könnten die Versicherungen weiterhin frei über die Bedingungen für den Abschluss eines Vertrags entscheiden. Ihre wirtschaftliche Freiheit würde damit nicht eingeschränkt. Die Krebsliga fordert das Parlament deshalb auf, diese unsichtbare Hürde zu beseitigen. Dies würde die Eigeninitiative zur Erwerbstätigkeit belohnen, statt sie zu behindern.
1 Bundesrat. (2024, 6. Dezember). Soziale Absicherung der
Selbstständigerwerbenden: Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulats 20.4141 Roduit vom
24. September 2020 [Regierungsbericht]. Schweizer Parlament.
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Die Krebsliga ist eine nationale gemeinnützige Organisation, die gegen Krebs kämpft und Betroffene und Angehörige unterstützt. Sie ist als Verband organisiert und konfessionell und politisch neutral. Die Krebsliga besteht aus 18 kantonalen und regionalen Ligen sowie aus der Dachorganisation, der Krebsliga Schweiz.
Krebs: heute wirkt die Krankheit nicht mehr so bedrohlich wie noch vor zehn Jahren. Die Behandlungsmöglichkeiten werden laufend besser, die Hoffnung wächst. Die Betroffenen nehmen ihr Schicksal in die Hand, und die Wirksamkeit der Krebsprävention ist unbestritten.
Für eine Welt, in der weniger Leute an Krebs erkranken. Das ist möglich, wenn die Menschen einen gesunden Lebensstil mit ausgewogener Ernährung und regelmässiger Bewegung pflegen.
Für eine Welt, in der weniger Menschen an den Folgen von Krebs leiden. Auch das ist möglich: Heute lassen sich Schmerz und körperliches Leiden beeinflussen.
Für eine Welt, in der Betroffene und ihre Angehörigen in allen Phasen der Krankheit und im Sterben Zuwendung und Hilfe erfahren.
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| Krebsliga Schweiz (Firmenporträt) | |
| Artikel 'Bundesrat zeigt kein Gehör für selbstständig erwerbstätige Cancer Survivors...' auf Swiss-Press.com |
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