Alternativen müssen geprüft werden
Für die knapp 90 betroffenen Mitarbeitenden am Standort Zuchwil erwarten wir von Itema die Prüfung von Alternativen zur kompletten Standortschliessung. Vorschläge werden im Rahmen des Konsultationsverfahrens auch aus der Belegschaft kommen.
Itema befindet sich in der Schweiz seit 2023 in Kurzarbeit. Gemäss der Geschäftsleitung schrieb das Unternehmen nur durch diesen Zuschuss schwarze Zahlen. Wir fordern eine genaue Prüfung von alternativen und nachhaltigen Möglichkeiten, wie z.B. eine gezielte Verschlankung des Standorts, mit dem Ziel, Fachkräfte zu halten und die Unternehmensbereiche zu stärken, die wirtschaftlich tragfähig sind. Ebenso braucht es auch ein klares Bekenntnis der Eigentümer*innen - insbesondere der beteiligten italienischen Familien -, die durch frisches Kapital zur Stabilisierung beitragen können.
"Staatliche Unterstützung darf kein Dauerzustand sein - doch die Schliessung des gesamten Standorts ist keine Lösung. Sie bedeutet den Verlust hochqualifizierter, erfahrener und verlässlicher Fachkräfte aus der Schweiz", betont Tanja Riepshoff, Dossierverantwortliche für die Firma Itema bei Angestellte Schweiz.
Wir fordern sozialverträgliches Handeln
Erste Kündigungen erfolgen zum Ende des Jahres, weitere Mitte und Ende 2026, eine letzte Gruppe von Mitarbeitenden wird den Standort bis Ende März 2027 verlassen müssen. Das Konsultationsverfahren startet ab heute, erste Kündigungen könnten ab Juli 2025 ausgesprochen werden.
Insbesondere dieser Abbau in mehreren Kündigungswellen führt zu starken Verunsicherungen und Belastungen für die Mitarbeitenden. Zum einen bleibt die Unsicherheit über die eigene berufliche Zukunft über einen längeren Zeitraum bestehen. Zum anderen wirken sich langfristiger Stress und Unsicherheiten negativ auf die Psyche und physische Gesundheit aus.
Als Personalverband fordern wir von der Geschäftsleitung der Itema eine besonders sozialverträgliche Planung und Umsetzung der Massnahmen im Rahmen der arbeitgeberseitigen Fürsorgepflicht. Sie muss im Falle einer nicht zu vermeidenden Schliessung auch eine klare Kommunikation, langfristige Vorbereitung - insbesondere auch in den Übergangsphasen - und eine starke Unterstützung der Mitarbeitenden mit Begleitprogrammen abdecken. Für unvermeidliche Entlassungen wird ein umfangreicher Sozialplan gefordert.
Industrie stärken, Stellen sichern - Bezugsdauer der Kurzarbeitsentschädigung dringend verlängern
Seit rund zwei Jahren steht die Schweizer Industrie unter erheblichem Druck. Unternehmen wie Itema sahen sich bereits seit 2023 gezwungen, auf Kurzarbeit zurückzugreifen. Einige Betriebe stehen mittlerweile kurz davor, die gesetzlich festgelegte maximale Bezugsdauer von 18 Monaten auszuschöpfen. Ohne eine Anpassung dieser Regelung drohen Entlassungen - mit der Folge, dass wertvolles Know-how verloren gehen könnte, das bei einer späteren wirtschaftlichen Erholung dringend benötigt wird. Um dies zu verhindern, ist eine rasche gesetzliche Änderung erforderlich, die dem Bundesrat ermöglicht, die Bezugsdauer der Kurzarbeitsentschädigung (KAE) von 18 auf 24 Monate zu verlängern.
Pressekontakt:
Tanja Riepshoff
Rechtsanwältin Angestellte Schweiz
+41 44
360 11 54
Tanja Tanneberger
Kommunikation Angestellte Schweiz
+41 44 360 11 21
Unsere Mitglieder geniessen alle Vorteile einer starken Organisation. Sie sind Teil eines Netzwerkes und profitieren von unserer Kompetenz rund um Beruf und Arbeit. Wir unterstützen unsere Mitglieder bei Rechtsfragen zu Arbeit und Sozialversicherungen und in der Wahl der Weiterbildung. Sie erhalten Zugang zu einem umfassenden Rechtschutz und attraktiven Kollektivverträgen für Finanz- und Versicherungsleistungen. Spannende Eventreihen, Pitch-Formate und Publikationen führen sie an den Puls der Arbeitswelt.
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Artikel 'Standortschliessung bei Itema AG in Zuchwil...' auf Swiss-Press.com |
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