Die jeweils entscheidende Frage ist, ob ein Gewinn aus dem Verkauf von Grundstücken oder Liegenschaften als privater Kapitalgewinn nach Art. 16 Abs. 3 DBG oder als Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit nach Art. 18 Abs. 2 DBG zu qualifizieren ist. Wo jeweils die Grenze zu ziehen ist, ist im Zweifelsfall nicht immer leicht herauszufinden. So ist und bleibt eine reine Verwaltung des eigenen Vermögens aus Sicht des Bundesgerichts keine selbständige Erwerbstätigkeit bzw. kein gewerbsmässiger Immobilienhandel, wenn lediglich das eigene Vermögen verwaltet wird - auch dann nicht, wenn das Vermögen umfangreich ist, professionell verwaltet wird und kaufmännische Bücher geführt werden.
Zur Abgrenzung im Einzelfall hat das Bundesgericht einen Katalog von Indizien festgelegt, bei deren Vorhandensein eine selbstständige Erwerbstätigkeit als gewerbsmässiger Liegenschaftshändler in Betracht kommen kann. Jedes dieser Indizien kann zusammen mit andern, unter Umständen jedoch auch allein zur Annahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit im Sinn von Art. 18 DBG ausreichen:
Im eingangs erwähnten Urteil waren übrigens die sehr hohe Fremdfinanzierungsquote und die Fachkenntnisse des Steuerpflichtigen ausschlaggebend. Die Folgen daraus waren z.B. fällige AHV-Beiträge von Höhe von über 250'000 CHF, weil rund 2.5 Mio. CHF als Einkünfte aus selbstständigem Nebenerwerb gewertet wurden. Eine Rücksprache mit einem Steuerberater/-experten, einem Treuhänder oder auch mit dem zuständigen Steueramt kann daher durchaus ratsam sein.
Pressekontakt:
HEV Schweiz
Markus Meier, Direktor HEV Schweiz
Tel.: +41/44/254'90'20
Mobile: +41/79/602'42'47
E-Mail:
Der Hauseigentümerverband Schweiz ist die Dachorganisation der Wohneigentümer und Vermieter in der Schweiz. Der Verband zählt rund 340’000 Mitglieder. Mit unseren über 100 Regional- und Kantonalsektionen sind wir überall nahe bei unseren Mitgliedern – auch bei Ihnen.
Seit über 100 Jahren setzt sich der HEV konsequent für die Förderung und Erhaltung des Wohn- und Grundeigentums ein. Dazu gehören die Eigentumsgarantie, nur so viel Bürokratie wie nötig, wirtschaftlich tragbare Vorschriften sowie massvolle Steuern, Gebühren und Abgaben. Die Mitgliedschaft in einer der grössten Organisationen der Schweiz lohnt sich.
HEV Hauseigentümerverband Schweiz (Firmenporträt) | |
Artikel 'Vorsicht vor den Steuerfolgen: Gewerbsmässiger Liegenschaftshandel - HEV Schweiz...' auf Swiss-Press.com |
Organspende im Aufwärtstrend - trotz mehr Ablehnungen
Swisstransplant, 02.05.2025Sexuelle und reproduktive Gesundheit und Rechte im Zeitalter von KI und Social Media
Medicus Mundi Switzerland, 02.05.2025
15:12 Uhr
Schwerer Unfall mit Todesfolge: «Ich hörte einen Motor aufheulen» »
12:31 Uhr
«Die reale Welt hat mit Krieg, Blut, Tod und Waffen zu tun» »
11:42 Uhr
Neue Arbeitswelt: Von wegen zu Hause arbeiten ade: Immer mehr ... »
08:00 Uhr
Landis + Gyr will raus aus dem Keller: Die USA sind attraktiver ... »
A. Vogel Bio Herbamare 3x10g
CHF 4.35
Coop
A. Vogel Bio Kelpamare
CHF 4.85
Coop
A.Vogel Bio Herbamare Kräutersalz
CHF 4.75
Coop
A.Vogel Bio Herbamare Kräutersalz
CHF 3.40
Coop
A.Vogel Bio Herbamare Kräutersalz
CHF 14.90
Coop
A.Vogel Bio Herbamare Kräutersalz Spicy
CHF 6.45
Coop
Aktueller Jackpot: CHF 2'036'827