Eine Forderung der Behindertensession vom 24. März 2023 war, dass kein Mensch aufgrund seiner Behinderung vom Wahl- und Stimmrecht ausgeschlossen sein darf. Denn dies ist in der Schweiz der Fall: Laut Art. 136 der Bundesverfassung dürfen Menschen nicht abstimmen, die "wegen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche entmündigt sind". Dies betrifft in der Schweiz rund 16'000 Menschen, die unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden.
SPK-N will diskriminierenden Artikel ändern
Der Entzug des Stimmrechts, wie er heute praktiziert wird, ist diskriminierend und widerspricht der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK). Er unterteilt die Schweizer Bürgerinnen und Bürger in zwei Klassen. Und er gründet auf einem unzulässigen Mechanismus: Eine Beistandschaft wird zum Schutz von Personen gesprochen, zum Beispiel, wenn diese ihre Finanzen nicht selbst verwalten können. Die Massnahme hat nichts mit politischer Willensbildung zu tun. Es ist daher nicht zulässig, sie zur rechtlichen Grundlage für einen Stimmrechtsausschluss zu machen.
Pro Infirmis begrüsst den Schritt zum Stimmrecht für alle Menschen mit Behinderungen
Pro Infirmis begrüsst den Entscheid der SPK-N, mit dem eine zentrale Forderung der Behindertensession auf nationaler Ebene angestossen wird. "Wir freuen uns sehr über diesen Entscheid und rufen beide Räte auf, die nötigen Schritte zu tun, um diese Diskriminierung zu beenden", sagt Manuele Bertoli, Co-Präsident von Pro Infirmis, der selbst an der Behindertensession teilgenommen hatte.
Mit der Verfassungsänderung würden die Betroffenen die politischen Rechte erhalten, die ihnen zustehen. Die Massnahme hat zudem eine wichtige Signalwirkung: "Mit diesem Entscheid zeigt die nationale Politik, dass sie uns Menschen mit Behinderungen ernst nimmt, und sich an unserem Beitrag für die Gesellschaft orientieren will - statt an unterstellten Defiziten", sagt Nationalrat Christian Lohr, der die nationale Behindertensession 2023 als Präsident geleitet hatte.
Pressekontakt:
Philipp Schüepp, Verantwortlicher Public Affairs,
058 775 26 62, 078 746 94 02,
Pro Infirmis führt in der ganzen Schweiz Beratungsstellen und unterstützt Menschen mit körperlichen, kognitiven und psychischen Beeinträchtigungen.
Als gemeinnütziger Verein mit Sitz in Zürich ist Pro Infirmis politisch unabhängig und konfessionell neutral. Mit unseren Dienstleistungen fördern wir das selbstständige und selbstbestimmte Leben von Menschen mit Behinderungen.
Pro Infirmis setzt sich dafür ein, dass Menschen mit Behinderungen aktiv am sozialen Leben teilnehmen können und nicht benachteiligt werden. Dieses Ziel möchten wir gemeinsam mit den Betroffenen erreichen.
Pro Infirmis (Firmenporträt) | |
Artikel 'Ein Schritt zum Stimmrecht für alle Menschen mit Behinderungen...' auf Swiss-Press.com |
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