Aktuell verhandeln die EFTA-Staaten (Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein) über Freihandelsabkommen mit Malaysia und Thailand. In beiden Ländern hängt die Wirtschaft stark von der kleinbäuerlichen Landwirtschaft ab. In den Verhandlungen verlangt die EFTA die Einhaltung der 1991 aktualisierten Akte des Internationalen Verbands zum Schutz von Pflanzenzüchtungen (UPOV 91), die starre Vorgaben für den Sortenschutz enthält. Diese machen es für Länder wie Malaysia und Thailand unmöglich, eigene Regelungen zu erlassen, welche den landwirtschaftlichen Realitäten in diesen Ländern angepasst sind. Damit gefährde die Praxis der EFTA in Bezug auf UPOV 91 die Umsetzung des Rechts auf Nahrung, schreibt Sonderberichterstatter Fakhri in seinem Brief an die EFTA-Staaten.
Seit Jahren fordern Bauernorganisationen und NGO, darunter auch die Schweizer Koalition für das Recht auf Saatgut, die EFTA-Staaten auf, auf die UPOV-Klausel zu verzichten. Denn sie widerspricht dem Recht auf Saatgut, das in der UNO-Deklaration für die Rechte der Kleinbauern und -bäuerinnen verankert ist, aber auch dem Saatgutvertrag der UNO-Organisation für Ernährung und Landwirtschaft (FAO). Dem Antwortschreiben der EFTA auf den Brief des Sonderberichterstatters ist jedoch zu entnehmen, dass die EFTA nicht beabsichtigt, die gegenwärtige Praxis zu überdenken, und wohl auch in künftigen Verhandlungen eine UPOV-Klausel fordern wird.
Schweiz fordert, was sie selbst nicht umsetzt
«Besonders störend ist, dass die EFTA mit der Forderung nach der UPOV- Klausel von den Partnerländern etwas verlangt, das sie selbst nicht erfüllt», sagt Simon Degelo von SWISSAID. Denn Liechtenstein kennt gar keinen Sortenschutz, Norwegen hat sich entschieden, bei der älteren UPOV 78-Akte zu bleiben, welche die bäuerlichen Rechte weniger beschneidet. Die Schweiz hat UPOV 91 zwar ratifiziert, setzt sie aber nur teilweise um. Dass die Schweiz und mit ihr die EFTA dennoch auf der umstrittenen Klausel beharrt, ist unverständlich. Mit Syngenta gibt es nur ein einziges in der Schweiz ansässiges Unternehmen, das theoretisch von einer solchen Bestimmung profitieren könnte. «Es ist allerdings höchst fragwürdig, weshalb sich das für das Dossier zuständige Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) für die Interessen einer Firma in chinesischem Besitz einsetzen sollte, deren Saatgutgeschäft aus Chicago gesteuert wird», sagt Tina Goethe von HEKS.
Während die Regierung von Malaysia Bereitschaft signalisiert, UPOV 91 umzusetzen, kommt auch von der malaysischen Zivilgesellschaft Widerstand. Gemäss einer Stellungnahme, die von zahlreichen bäuerlichen und zivilgesellschaftlichen Organisationen unterzeichnet ist, müsste Malaysia seinen Sortenschutz in zahlreichen Punkten anpassen, was Schlupflöcher für Biopiraterie öffnen, den Bäuerinnen und Bauern den Tausch von Saatgut verbieten und die Vielfalt und Sicherheit der inländischen Nahrungsmittelproduktion gefährden würde.
Die Schweizer Koalition Recht auf Saatgut fordert die Schweiz und die weiteren EFTA-Länder deshalb auf, die Rüge des obersten Hüters des Rechts auf Nahrung ernst zu nehmen und auf die menschenrechtlich problematische UPOV-Klausel endgültig zu verzichten.
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