Bereits im Mai 2022 haben H+, santésuisse und curafutura einen Qualitätsvertrag beim Bundesrat eingereicht, der in Partnerschaft mit der Medizinaltarif-Kommission UVG (MTK) ausgearbeitet wurde. Der Vertrag wurde in den vergangenen Monaten gemäss den Rückmeldungen des Bundesamts für Gesundheit überarbeitet, so dass einer Genehmigung durch den Bundesrat nichts mehr im Weg stehen sollte. Zeitgleich mit der Genehmigung des Qualitätsvertrags mit den Krankenversicherern wird der identische Qualitätsvertrag zwischen H+ und der MTK in Kraft treten. Auf der Grundlage dieser Qualitätsverträge kann eine verbindliche, national einheitliche und transparente Qualitätsentwicklung vorangetrieben werden.
Gemeinsamer Meilenstein für Spitäler und Versicherer
Das Krankenversicherungsgesetz (KVG) fordert gemäss Artikel 58a den Abschluss von gesamtschweizerischen Verträgen über die Qualitätsentwicklung zwischen den Verbänden der Leistungserbringer und der Krankenversicherer (Qualitätsverträge). Durch die gemeinsamen Anstrengungen von H+, santésuisse und curafutura ist nun ein erster Qualitätsvertrag zur Genehmigung bereit. Der Abschluss des Vertrags und die Eingabe an den Bundesrat ist das Ergebnis einer guten und intensiven Zusammenarbeit zwischen H+ und den Versichererverbänden.
Fokus auf Qualität in strategischen Handlungsfeldern
Die Vertragspartner haben den Qualitätsvertrag nach Art. 58a KVG entlang der Handlungsfelder der Vierjahresziele des Bundesrats zur Qualitätsentwicklung strukturiert: Qualitätskultur, Patientensicherheit, evidenzbasierte Entscheidungsfindung sowie Patientenzentriertheit. In diesen Handlungsfeldern müssen alle Spitäler und Kliniken anerkannte Qualitätsverbesserungsmassnahmen einführen und umsetzen. Ein zentrales Element ist die kontinuierliche Verbesserung und Überprüfung dieser Prozesse. Spitäler und Kliniken können bereits umgesetzte Qualitätsmassnahmen anerkennen lassen, so dass auf bewährten Aktivitäten aufgebaut werden kann.
Transparente Weiterentwicklung der Qualität
Mit dem Qualitätsvertrag erfüllen Spitäler und Kliniken die gesetzlichen Vorgaben. Gleichzeitig wird mit diesem Schritt auch eine Kultur der Qualitätsentwicklung in der Spitalbranche geschaffen. Das Ziel ist klar: eine kontinuierliche Weiterentwicklung und Verbesserung der Behandlungsqualität und der Patientensicherheit. Auch die Transparenz nimmt dabei eine wichtige Rolle ein: Die Selbstdeklaration zu den gewählten Qualitätsverbesserungsmassnahmen sowie der Stand der Einführung dieser Massnahmen werden transparent publiziert. Dasselbe gilt auch für das Ergebnis der Audits. Diese und weitere Ergebnisse zu den Spitälern und Kliniken werden auf der Website spitalinfo.ch veröffentlicht.
Pressekontakt:
H+ Die Spitäler der Schweiz
Anne-Geneviève Bütikofer, Direktorin
Tel. 031 335 11 63
santésuisse
Verena Nold, Direktorin
Tel. 079 291 06 04
curafutura
Pius Zängerle, Direktor
Tel. 079 653 12 60
MTK
Andreas Christen, Direktor ZMT
Tel. 041 419 58 11
Als nationaler Verband aller Schweizer Spitäler, Kliniken, Pflege- und Rehabilitationsbetriebe nehmen wir die Interessen unserer Mitglieder als Leistungserbringer und Arbeitgeber auf politischer, wirtschaftlicher, rechtlicher und ethischer Ebene wahr. Die Förderung des Wohlergehens der uns anvertrauten Menschen bildet die Grundlage unserer Tätigkeit.
Wir erfassen und vertreten die Interessen unserer Mitglieder in Politik und Verhandlungsgremien auf nationaler Ebene als Partner von Behörden, Institutionen, Berufsgruppen und anderen Organisationen des Gesundheitswesens.
Wir sind im Bereich Spitäler, Kliniken, Pflege- und Rehabilitationsbetriebe die nationale Koordinations- Informations-, Service- und Wissensplattform für unsere Mitglieder, Kunden und Partner. Wir erbringen gegenüber unseren Mitgliedern und Kunden Dienstleistungen in den Bereichen Gesundheitspolitik, Kommunikation, Tarife, Qualität.
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Artikel 'Qualitätsvertrag: Spitäler, Kliniken und Krankenversicherer verbessern gemeinsam...' auf Swiss-Press.com |
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