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SUISA Digital verklagt Twitter International wegen Urheberrechtsverletzungen



SUISA

07.12.2023, Twitter International entschädigt die Urheber/innen und Verleger/innen nicht für die von der Liechtensteiner Musiklizenzierungsorganisation SUISA Digital vertretene Musik, die in Videos auf seiner Plattform X verwendet wird. Die SUISA Digital klagt deshalb gegen die Betreiberin von X wegen Urheberrechtsverletzungen. SUISA Digital Licensing ist eine Tochtergesellschaft der Schweizer Verwertungsgesellschaft SUISA.


Zürich/München - Die SUISA Digital Licensing (SUISA Digital) hat vor dem Landgericht München I eine Klage wegen Urheberrechtsverletzung gegen Twitter International eingereicht. Die Klage wirft Twitter International vor, von der SUISA Digital vertretene Musik ohne Lizenz auf der Plattform X (ehemals Twitter) zu verwenden. X ist eine der beliebtesten Online- Plattformen der Welt, auf der Nutzer/innen kurze Textnachrichten («Tweets») veröffentlichen können. Diese Tweets können auch Videos enthalten, die mit Musikunterlegt sind und von Internetnutzern/innen weltweit abgerufen werden können. Die Klage folgt auf die wiederholten Versuche der SUISA Digital, X seit mehr als einem halben Jahr zu lizenzieren. Twitter International Unlimited Company, die Eigentümerin von X, war eine Tochtergesellschaft von Twitter, Inc., die 2022 vom amerikanischen Unternehmer Elon Musk übernommen wurde und nach der Fusion mit X Holdings im Jahr 2023 nun Teil der X Corp. ist.

Die SUISA Digital ist eine Tochtergesellschaft der SUISA, der Genossenschaft der Urheber und Verleger von Musik in der Schweiz und Liechtenstein und vertritt die Online-Musikrechte der SUISA und 18 weiterer Gesellschaften sowie mehrerer internationaler Musikverlage weltweit. Ihr Repertoire umfasst über 80'000 Songwriter/innen, Komponisten/innen, Verleger/innen und rund 10 Millionen Werke. Die SUISA Digital hat mit über 80 Anbieterinnen und Anbietern digitaler Musik Lizenzverträge für die Nutzungen weltweit abgeschlossen. Diese werden von Mint Digital Services (Mint) verwaltet, einem Joint Venture zwischen der SUISA und ihrem Partner SESAC, einer amerikanischen Musikrechteorganisation.

Twitter International weigert sich, Songwriter, Komponisten und Verleger zu bezahlen

Twitter International zahlt nicht für die Musik, die es auf X verwendet. Die Versuche der SUISA Digital, mit Twitter International in Verhandlungen zu treten, waren erfolglos. Auf mehrere E- Mails reagierte Twitter nicht, mit Ausnahme einer automatisierten Antwort, einem Standardtext, der lediglich auf ein Kontaktformular für Rechteinhaber hinwies, um Urheberrechtsverletzungen zu melden. Nachdem die SUISA Digital Twitter International über eine Reihe von Musikwerken in Videos auf X informiert hatte, hat Twitter International weder geantwortet noch die Videos entfernt.

Eine beträchtliche Anzahl von Werken aus dem Repertoire von SUISA Digital ist auf der X- Plattform verfügbar und wird von Nutzern verwendet, ohne dass Twitter International eine Lizenz von SUISA Digital erworben hat.

Klage vor dem Landgericht München

Aufgrund der Untätigkeit von Twitter International und des fortgesetzten rechtsverletzenden Verhaltens hat die SUISA Digital beim Landgericht München I Klage gegen Twitter International eingereicht. Mit der Klage will die SUISA Digital sicherstellen, dass die von ihr vertretenen Urheber/innen und Verleger/innen für die fortgesetzte, rechtswidrige Nutzung ihrer kreativen Werke angemessen entschädigt werden. Deshalb verlangt die SUISA Digital unter anderem, dass Twitter International seine Zahlen zu den Nutzungen und zu den Umsätzen, die sie mit ihren Musikangeboten auf der Plattform X erzielt, vollständig offenlegt. Die SUISA Digital wird von der Kanzlei Lausen Rechtsanwälte vertreten.

«Die Urheber/innen und Verleger/innen müssen fair vergütet werden, wenn ihre Musik öffentlich genutzt wird. Deshalb setzt sich die SUISA Digital mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln für die Interessen der Musikschaffenden ein und geht mit aller Entschlossenheit gegen illegale Nutzungen von Musik vor», sagt Fabian Niggemeier, CEO von SUISA Digital. «Nur so können wir die Interessen der Urheber/innen und Verleger/innen effizient vertreten und sicherstellen, dass sie von Twitter International fair vergütet werden.»

«SESAC arbeitet seit Jahren im Rahmen unseres Joint Ventures Mint eng mit der SUISA zusammen. Deshalb hat die SUISA Digital unsere volle Unterstützung bei ihrer Klage gegen Twitter International. Twitter International profitiert seit Jahren von der kreativen Arbeit der Urheber/innen und Verleger/innen. Wir erwarten von Twitter International, dass sie den Wert dieser Arbeit anerkennen», sagt Alexander Wolf, Präsident von SESAC International.

Verträge mit mehreren Musik-Streaming-Diensten

Wie Radio- und Fernsehsender benötigen auch Online-Dienste eine Lizenz, wenn sie Musik oder andere urheberrechtlich geschützte Inhalte auf ihren Plattformen anbieten. Diese Lizenzen, die weltweit von Urheberrechtsgesellschaften verwaltet werden, sorgen dafür, dass die Musikautoren/innen und -verleger/innen für die Nutzung ihrer Inhalte bezahlt werden. SUISA Digital hat Verträge mit über 80 Online-Plattformen.

Für weitere Informationen zu den wichtigsten Themen verweisen wir auf das beigefügte FAQ, das auch auf der Website der SUISA zu finden ist.


Weitere Auskünfte:

für deutsch- und englischsprachige Medien:

Fabian Niggemeier
CEO von SUISA Digital
Tel. +42 37802708
E-mail: fniggemeier@mintservices.com

für französischsprachige Medien:

Céline Evéquoz
Rechtsdienst SUISA Lausanne
Tel. +41 21 614 32 26
E-Mail: céline.troillet@suisa.ch



Über SUISA:

Die SUISA ist die Genossenschaft der Urheber und Verleger von Musik. Über 39 000 Komponisten, Textautoren und Musikverleger sind in der 1923 gegründeten Genossenschaft organisiert. Die SUISA zieht für sie Urheberrechtsentschädigungen ein, wenn jemand in der Schweiz und in Liechtenstein ihre Musik öffentlich nutzt. Dank Verträgen mit über 100 Schwestergesellschaften in aller Welt nimmt sie die Rechte von insgesamt zwei Millionen Urhebern und Verlegern wahr. Die SUISA beschäftigt über 240 Mitarbeitende an den Standorten Zürich, Lausanne und Lugano.

2017 hat die SUISA zusammen mit der US-amerikanischen Musikorganisation SESAC das Joint Venture Mint Digital Services gegründet. Das Unternehmen verantwortet die Abrechnung und Administration des länderübergreifenden Musik- Lizenzierungsgeschäfts von SESAC, deren Tochterfirma The Harry Fox Agency und der SUISA mit Online-Anbietern und bietet ihre Dienstleistungen auch Verlagen an.

Die SUISA vertritt die sogenannt kleinen Rechte. Zu diesen gehören nicht- theatralische Musikwerke, Konzertfassungen theatralischer Werke und Musikwerke in Kino- und Fernsehfilmen. Sie erteilt ihren Kunden wie Konzertveranstaltern, Plattenproduzenten, Radio- und Fernsehstationen usw. die Lizenz, damit diese Musik aufführen, senden, weiterverbreiten und vervielfältigen dürfen. Grosse Rechte wie Opern oder Musicals vertritt die Société Suisse des Auteurs SSA.



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Quellen:
  HELP.ch

Weitere Informationen und Links:
 SUISA (Firmenporträt)

 Artikel 'SUISA Digital verklagt Twitter International wegen Urheberrechtsverletzungen...' auf Swiss-Press.com





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