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Regulierungsbremse: Parlament will keine Privilegierung von Konzern-Interessen in der Bundesverfassung



Stiftung für Konsumentenschutz

13.09.2023, Das Parlament will keine Privilegierung von Konzern-Interessen in der Bundesverfassung. Nach dem Ständerat hat heute auch der Nationalrat die sogenannte «Regulierungsbremse» abgelehnt. Diese ist somit definitiv vom Tisch. Die Konsumentenschutz-Organisationen und Public Eye begrüssen diesen Entscheid.


Der Nationalrat hat heute die sogenannte «Regulierungsbremse» abgelehnt. Diese ist damit definitiv gescheitert, da sie vom Ständerat bereits im Juni 2023 verworfen wurde. Die Regulierungsbremse sah vor, dass die Annahme von Gesetzen und völkerrechtlichen Verträgen, die ein bestimmtes Ausmass an Kosten für Unternehmen verursacht hätten, nur mit qualifiziertem Mehr hätte erfolgen können. Im Nationalrat wären somit immer mindestens 101 Stimmen, im Ständerat mindestens 24 Stimmen nötig gewesen, unabhängig davon, wie viele Parlamentarier an der Abstimmung teilgenommen hätten. Insbesondere bei vielen Abwesenheiten oder Enthaltungen wäre somit die Hürde für eine Annahme klar erhöht worden.

Konsumentenschutz-Organisationen und Public Eye gegen Regulierungsbremse

Die Allianz der Konsumentenschutz-Organisationen (Konsumentenschutz, FRC, ACSI) sowie Public Eye engagierten sich gemeinsam gegen dieses Ansinnen. Nadine Masshardt, Präsidentin des Konsumentenschutzes, ist erleichtert, dass die Vorlage nun definitiv vom Tisch ist: «Zum ersten Mal in der Geschichte der Schweiz wäre in der Bundesverfassung eine bestimmte Interessensgruppe gegenüber allen anderen bevorteilt worden. Das wäre staatspolitisch höchst problematisch gewesen.» Und Christa Luginbühl, Geschäftsleitungsmitglied von Public Eye, ergänzt: «Die systematische Bevorzugung von Konzern-Anliegen gegenüber gesamtgesellschaftlichen, ökologischen, sozialen und gesundheitlichen Interessen wäre für die Schweiz verheerend gewesen.»

Neben den grundsätzlichen staatspolitischen Fragen stand auch die konkrete Umsetzung in der Kritik: Die Regulierungsbremse wäre dann zur Anwendung gekommen, wenn von einem Gesetz mehr als 10'000 Unternehmen betroffen oder dieses insgesamt Regulierungskosten von insgesamt über 100 Mio. Franken, verteilt über 10 Jahre, ausgelöst hätte. «Direkt oder indirekt wirken sich neue Gesetze auf alle Akteure aus. Es wurde nirgends definiert, wie einschneidend ein Unternehmen betroffen sein muss. Ausserdem sind Schätzungen von Regulierungskosten für die nächsten 10 Jahre mit sehr viel Unsicherheit behaftet. Ob nun eine Gesetzesvorlage unter die Regulierungsbremse gefallen wäre oder nicht, hätte deshalb oft langwierige Diskussionen nach sich gezogen», sagt Konsumentenschutz- Präsidentin Masshardt.

SVP und FDP für Regulierungsbremse, SP, Grüne und GLP dagegen

Eine Mehrheit des Nationalrates teilte heute die Einwände gegen die Regulierungsbremse und lehnte diese mit 96:89 Stimmen ab. SP, Grüne und GLP stimmten geschlossen dagegen, die Mitte-EVP- Fraktion mehrheitlich. FDP und SVP stimmten für die Regulierungsbremse und somit einer Privilegierung der Konzern-Interessen gegenüber allen anderen Anliegen.


Medienkontakt:
Nadine Masshardt, Präsidentin Konsumentenschutz, 079 312 79 80
Sara Stalder, Geschäftsleiterin Konsumentenschutz, 078 710 27 13
Christa Luginbühl, Geschäftsleitungsmitglied Public Eye, 079 461 46 40
Antonella Crüzer, segretaria generale Associazione



Über Stiftung für Konsumentenschutz:

Der Konsumentenschutz vertritt unabhängig, kompetent und engagiert die Interessen der Konsumentinnen und Konsumenten. Er ist in der Information und Beratung tätig, verhandelt mit Anbietern und Behörden und vertritt die Konsumenteninteressen auf politischer Ebene.

Die Stiftung mit Sitz in Bern kann auf eine breit abgestützte Finanzierung zählen und agiert parteipolitisch unabhängig. Präsidentin: Nationalrätin Prisca Birrer-Heimo, Geschäftsleiterin: Sara Stalder.



--- Ende Artikel / Pressemitteilung Regulierungsbremse: Parlament will keine Privilegierung von Konzern-Interessen in der Bundesverfassung ---


Weitere Informationen und Links:
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