Die SUISA Digital Licensing (SUISA Digital) hat vor dem Landgericht Hamburg eine Klage wegen Urheberrechtsverletzung gegen Snap Inc. eingereicht. Die Klage wirft Snap vor, von der SUISA Digital vertretene Musik ohne Lizenz auf der Plattform Snapchat zu verwenden. Snapchat ist eine der populärsten Online-Plattformen der Welt und bietet seinen Nutzern/innen eine breite Palette an Musik, die sie kostenlos in Videos einbinden und anhören können. Die Klage folgt auf die wiederholten Versuche von SUISA Digital, Snapchat zu lizenzieren. Snap Inc. ist ein börsenkotiertes Unternehmen mit Sitz in den USA, dem Snapchat gehört.
Die SUISA Digital ist eine Tochtergesellschaft der SUISA, der Genossenschaft der Urheber und Verleger von Musik in der Schweiz und Liechtenstein und vertritt die Online-Musikrechte der SUISA und 14 weiterer Gesellschaften sowie mehrerer internationaler Musikverlage weltweit. Ihr Repertoire umfasst über 80'000 Songwriter/innen, Komponisten/innen, Verleger/innen und rund 10 Millionen Werke. Die SUISA Digital hat mit über 80 Anbieterinnen und Anbietern digitaler Musik Lizenzverträge für die Nutzungen weltweit abgeschlossen. Diese werden von Mint Digital Services (Mint) verwaltet, einem Joint Venture zwischen der SUISA und ihrem Partner SESAC, einer amerikanischen Musikrechteorganisation.
Snap weigert sich, Songschreiber/innen, Komponisten/innen und Verleger/innen zu bezahlen
Snap hat sich geweigert, für die auf Snapchat verwendete Musik zu bezahlen. Die Versuche der SUISA Digital, mit Snap zu verhandeln, waren erfolglos. Snap behauptet, keine Songs aus dem Repertoire der SUISA Digital zu verwenden. Diese Aussage ist falsch. Tausende von Werken aus dem Repertoire von SUISA Digital sind auf der Snapchat-Plattform verfügbar und werden von den Abonnenten/innen genutzt, ohne dass Snap eine Lizenz der SUISA Digital erworben hat.
Klage vor dem Landgericht Hamburg
Aufgrund der Lizenzverweigerung und des Verhaltens von Snap hat die SUISA Digital beim Landgericht Hamburg eine Klage gegen Snap eingereicht. Mit ihrer Klage will die SUISA Digital erreichen, dass die von ihr vertretenen Urheber/innen und Verleger/innen für die fortdauernde, rechtswidrige Nutzung ihrer kreativen Werke angemessen entschädigt werden. Deshalb verlangt SUISA Digital unter anderem, dass Snap die Zahlen zur Nutzung und zum Umsatz seines Angebots mit Musik für die Plattform Snapchat vollständig offenlegt. Die SUISA Digital wird von der Kanzlei Lausen Rechtsanwälte vertreten.
«SUISA Digital setzt sich mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln für die Interessen der Urheber/innen und Verleger/innen ein und geht mit aller Entschlossenheit gegen illegale Nutzungen von Musik vor», sagt Fabian Niggemeier, CEO von SUISA Digital. «Nur so können wir die Interessen der Urheber/innen und Verleger/innen effizient vertreten und sicherstellen, dass sie von Snap fair entschädigt werden.»
«SESAC arbeitet seit Jahren im Rahmen unseres Joint Ventures Mint eng mit der SUISA zusammen. Deshalb hat SUISA Digital unsere volle Unterstützung bei ihrer Klage gegen Snap. Snap profitiert seit Jahren von der kreativen Arbeit der Urheber/innen und Verleger/innen. Wir erwarten, dass Snap den Wert dieser Arbeit anerkennt», sagt Alexander Wolf, Präsident von SESAC International.
Verträge mit mehreren Musik- Streamingdiensten
Wie Radio- und Fernsehsender benötigen auch Online-Dienste eine Lizenz, wenn sie Musik oder andere urheberrechtlich geschützte Inhalte auf ihren Plattformen anbieten. Diese Lizenzen, die von Urheberrechtsgesellschaften auf der ganzen Welt verwaltet werden, bedeuten, dass die Musikautoren/innen und -verleger/innen bezahlt werden, wenn ihre Inhalte genutzt werden. SUISA Digital hat Verträge mit über 80 Online-Plattformen.
Die
wichtigsten Fragen und Antworten zu diesem Thema finden Sie im Anhang im Interview mit Fabian
Niggemeier, CEO von SUISA Digital Licensing. Dieses Interview ist auch im SUISAblog erschienen:
Weitere Auskünfte:
für deutsch- und englischsprachige Medien:
Giorgio Tebaldi
Leiter Kommunikation
SUISA
Tel. +41 44 485 65 03
E-Mail:
für französischsprachige Medien:
Céline Evéquoz
Rechtsdienst SUISA
Lausanne
Tel. +41 21 614 32 26
E-Mail:
Über SUISA Digital Licensing
Die Musikverwertungsorganisation SUISA Digital
Licensing (abgekürzt: SUISA Digital) ist eine Tochtergesellschaft der SUISA, der Genossenschaft der
Urheber und Verleger von Musik in der Schweiz und Liechtenstein. SUISA Digital mit Sitz in Vaduz,
FL vertritt die Online-Rechte an musikalischen Werken von Komponisten/innen, Textautoren/innen
und Verleger/innen von weltweit 15 Urheberrechtsgesellschaften und mehreren Verlagen. SUISA
Digital lizenziert Internetplattformen weltweit und hat Verträge mit über 80 Online-Dienstleistern
abgeschlossen. Dazu gehören YouTube, Spotify, Apple Music oder Meta (ehemals Facebook).
Die SUISA ist die Genossenschaft der Urheber und Verleger von Musik. Über 39 000 Komponisten, Textautoren und Musikverleger sind in der 1923 gegründeten Genossenschaft organisiert. Die SUISA zieht für sie Urheberrechtsentschädigungen ein, wenn jemand in der Schweiz und in Liechtenstein ihre Musik öffentlich nutzt. Dank Verträgen mit über 100 Schwestergesellschaften in aller Welt nimmt sie die Rechte von insgesamt zwei Millionen Urhebern und Verlegern wahr. Die SUISA beschäftigt über 240 Mitarbeitende an den Standorten Zürich, Lausanne und Lugano.
2017 hat die SUISA zusammen mit der US-amerikanischen Musikorganisation SESAC das Joint Venture Mint Digital Services gegründet. Das Unternehmen verantwortet die Abrechnung und Administration des länderübergreifenden Musik- Lizenzierungsgeschäfts von SESAC, deren Tochterfirma The Harry Fox Agency und der SUISA mit Online-Anbietern und bietet ihre Dienstleistungen auch Verlagen an.
Die SUISA vertritt die sogenannt kleinen Rechte. Zu diesen gehören nicht- theatralische Musikwerke, Konzertfassungen theatralischer Werke und Musikwerke in Kino- und Fernsehfilmen. Sie erteilt ihren Kunden wie Konzertveranstaltern, Plattenproduzenten, Radio- und Fernsehstationen usw. die Lizenz, damit diese Musik aufführen, senden, weiterverbreiten und vervielfältigen dürfen. Grosse Rechte wie Opern oder Musicals vertritt die Société Suisse des Auteurs SSA.
SUISA (Firmenporträt) | |
Artikel 'SUISA Digital verklagt Snapchat wegen Urheberrechtsverletzungen...' auf Swiss-Press.com |
Handelsregister Schweiz: Leichter Rückgang bei Firmengründungen im November 2024
HELP Media AG, 03.12.2024Happy End in Karatschi: VIER PFOTEN vereint Elefantenkuh Madhubala nach 15 Jahren mit ihrer
VIER PFOTEN - Stiftung für Tierschutz, 03.12.2024ZHAW Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften - Wort des Jahres 2024
ZHAW Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften, 03.12.2024
03:20 Uhr
Trump bezeichnet Kanada 51. US-Staat - vor Premier Trudeau »
21:02 Uhr
Teuerung in der Schweiz: Nächste Station: Nullinflation »
20:02 Uhr
Nach Bootsunglück: «Ich denke immer noch: Hauptsache überleben» »
18:02 Uhr
DER ANDERE BLICK - Andrea Orcel will fast zeitgleich die ... »
1664 Original Lager Bier 24x50cl
CHF 21.90 statt 43.80
Coop
Adventuros Hundesnack Büffel & Urkorn
CHF 3.90
Coop
Adventuros Hundesnack Hirsch & Urkorn
CHF 3.95
Coop
Adventuros Hundesnack Mini Cuts Wildschwein
CHF 3.95
Coop
Adventuros Hundesnack Mini Steaks Hirsch
CHF 3.95
Coop
Adventuros Hundesnack Training Lachs
CHF 3.95
Coop
Aktueller Jackpot: CHF 1'110'888