Der UNO-Ausschuss gegen rassistische Diskriminierung hat im Rahmen des fünften Berichtszyklus konkrete Empfehlungen zur Umsetzung der UNO-Antirassismuskonvention in der Schweiz publiziert. Die NGO-Plattform Menschenrechte Schweiz, koordiniert von humanrights.ch, begrüsst die Schwerpunkte, welche das UNO-Expert*innengremium gesetzt hat: «Menschenrechtsorganisationen, Aktivist*innen und Kollektive verlangen seit Jahren Veränderungen in denjenigen Bereichen, welche der UNO- Ausschuss bemängelt. Es ist an der Zeit, dass die Schweiz Verantwortung übernimmt, ihre Defizite aufarbeitet und aktiv Prävention betreibt», so Gina Vega von humanrights.ch.
Zum wiederholten Mal stellt der UNO-Ausschuss fest, dass die gesetzlichen Bestimmungen gegen rassistische Diskriminierung in der Schweiz unzureichend sind. Das Fehlen einer zivilgesetzlichen Grundlage erschwert den Kampf gegen Rassismus und bietet Opfern in grundlegenden Lebensbereichen, wie Wohnen und Arbeiten, keinen Schutz. Das Gremium empfiehlt der Schweiz, eine kohärente und vollständige rechtliche Grundlage gegen rassistische Diskriminierung zu schaffen, die alle Bereiche des privaten und öffentlichen Lebens abdeckt.
Der UNO-Ausschuss erachtet es weiter als besorgniserregend, dass es in den Schweizer Kantonen an unabhängigen Beschwerdestellen und Untersuchungsmechanismen für die Abklärung polizeilichen Fehlverhaltens und rassistisch motivierter Polizeikontrollen fehlt. Ausserdem fordert der Ausschuss die eidgenössischen und kantonalen Behörden auf, ein ausdrückliches Verbot von Racial Profiling im Gesetz zu verankern und einen Aktionsplan zu entwickeln, um Racial Profiling wirksam zu bekämpfen.
Der Ausschuss zeigt sich darüber hinaus beunruhigt über die anhaltende Diskriminierung von Menschen aufgrund ihrer Herkunft und/oder ihres Aufenthaltsstatus. Das Gremium fordert von der Schweiz die Errichtung unabhängiger Beschwerde- und Untersuchungsmechanismen, um Gewalt gegenüber Asylsuchenden vorzubeugen und Gewaltvorfälle zu untersuchen. Weiter seien das Recht auf Bewegungsfreiheit von Asylsuchenden und vorläufig aufgenommenen Personen sowie der Zugang zu Sozialhilfe für nicht EU-Staatsangehörige zu gewährleisten. «Personen ohne Schweizer Pass werden vielfach rechtlich diskriminiert. Die Empfehlungen des UNO-Antirassismus-Ausschusses verdeutlichen einmal mehr den dringenden Handlungsbedarf», so Noémi Weber von der Schweizerischen Beobachtungsstelle für Asyl- und Ausländerrecht.
Die NGO-Plattform Menschenrechte Schweiz hat dem UNO-Ausschuss gegen rassistische Diskriminierung im März 2020 einen NGO-Bericht übereicht und beteiligte sich im November 2021 an einem informellen Austausch mit den Expert*innen des CERD.
Medienkontakt:
Gina Vega
humanrights.ch
tel. 031 302 92 89
gina.vega@humanrights.ch
Noémi Weber
Schweizerische Beobachtungsstelle für Asyl- und Ausländerrecht
tel. 031 381 45 40 / 076 467 05 03
n.weber@beobachtungsstelle.ch
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