Gute Löhne für alle
Das Baustellenpersonal (ohne Poliere) erhält 13-mal im Jahr 5'901 Franken. Mittagsentschädigungen, andere Zulagen und Spesen sind dabei nicht einberechnet. Poliere und Werkmeister verdienen rund 7'800 Franken im Monat, was über 100'000 Franken pro Jahr entspricht. Dies zeigt die Lohnerhebung 2021. Trotz den wirtschaftlichen Unsicherheiten aufgrund der Corona-Pandemie blieben die Löhne gegenüber dem Vorjahr unverändert.
Das Bauhauptgewerbe zahlt nach wie vor die besten Handwerkerlöhne. Die Entlöhnung des Baukaders ist vergleichbar mit Akademikergehältern in der Industrie. Das Bauhauptgewerbe bietet sowohl Mitarbeitern ohne formelle Bildungsabschlüsse als auch den Beschäftigten mit beruflichen Qualifikationen attraktive Arbeitsbedingungen.
Bildung lohnt sich
Bildung ist der zentrale Schlüssel zur Erreichung eines höheren Einkommens. Der Sprung von einer Lohnklasse in die nächste wird mit einem Lohnanstieg von rund 500 Franken pro Monat goutiert, der Funktionswechsel vom Vorarbeiter zum Polier sogar mit rund 1'000 Franken pro Monat. Die hohen Mindestlöhne schränken indes die Lohnentwicklungen in den einzelnen Lohnklassen erheblich ein: Ein Hilfsarbeiter der Lohnklasse C verdient mit 60 Jahren 5% mehr als er mit 30 Jahren erhalten hat. Bei Polieren hingegen ist der Mindestlohn weniger einschränkend, so dass im selben Zeitraum eine Lohnsteigerung um 15% möglich ist.
Individuelle Lohnentwicklung forcieren
In den nächsten 10 Jahren werden 34% des Baustellenpersonals in (Früh-)Pension gehen. Bei den Polieren sind es sogar 37%. Der Fachkräftemangel bleibt damit ein akutes Thema. Individuelle Lohnperspektiven auf der Basis von gezielten Aus- und Weiterbildungen können Anreize schaffen, um diesem Mangel zu begegnen. Dazu muss sich jedoch das Entlöhnungssystem im Bauhauptgewerbe ändern: weg von generellen Lohnerhöhungen hin zu leistungsbezogenen, individuellen Lohnanpassungen. Arbeitgeber profitieren auf diese Weise von motivierten, engagierten Mitarbeitenden während den Arbeitnehmern das Bedürfnis nach der Anerkennung ihrer Arbeit und einer leistungsgerechten Entlöhnung erfüllt wird.
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