Der Präsident des HEV Schweiz, alt Nationalrat Hans Egloff, appelliert an die WAK-S: "Der Leidensdruck der Wohneigentümer ist gross. Sie haben auch Verständnis für die wiederholten rechtlichen Abklärungen, aber langsam geht die Geduld aus. Es ist erfreulich, dass durch die Fortführung der Beratungen durch die Kommission der Handlungsbedarf erneut bestätigt wurde, nun müssen aber endlich einmal Taten folgen. Die Detailberatung darf nicht weiter aufgeschoben werden, sondern muss nun final zu Ende geführt werden. Die Zeit drängt!"
Unikat Eigenmietwertbesteuerung unter Beschuss
Die Karten liegen seit der Vernehmlassung auf dem Tisch. Im Rahmen des Verfahrens im Sommer 2019 hatten 110 Beteiligte - darunter auch Privatpersonen - ihre Meinung zu der Vorlage kundgetan und die Eigenmietwertbesteuerung bis auf wenige Ausnahmen stark kritisiert. Die Besteuerung des Wohnens in einer eigenen Wohnung oder dem eigenen Haus als fiktives Einkommen gibt es nur in der Schweiz. Ergebnis dieser Besteuerung ist nicht nur, dass sich immer weniger Menschen Wohneigentum leisten können und der Verfassungsauftrag der Wohneigentumsförderung mit Füssen getreten wird. Hinzu kommt, dass die Eigenmietwertbesteuerung die Verschuldung fördert, die Abzahlung der Hypotheken bestraft und das Wohneigentum als Altersvorsorge an Bedeutung verliert. Zudem birgt das System ein erhebliches Risiko für die schweizerische Volkswirtschaft und den Finanzplatz Schweiz: Die Hypothekarverschuldung beträgt mittlerweile gegen 1'200 Milliarden Franken!
Nun hat die WAK-S zum wiederholten Male keinen Entscheid für eine konkrete Gesetzesvorlage getroffen. Der HEV Schweiz nimmt aber positiv zur Kenntnis, dass die WAK-S die Beratungen der Kommissionsinitiative erneut aufgenommen hat. Sie bestätigt damit einmal mehr den Handlungsbedarf. Das Verschieben der weiteren Beratung auf das zweite Quartal ist allerdings unverständlich. Ziel muss sein, die Gesetzesvorlage in der Frühlingssession im Ständerat zu beraten.
Parlamentarische Beratung muss endlich starten
Im Rahmen der Beratung im Parlament werden sicherlich noch einige Punkte thematisiert und allenfalls angepasst werden - dazu muss die Beratung in den beiden Räten aber überhaupt erstmal möglich sein. Die Verabschiedung einer konkreten Gesetzesvorlage durch Kommission (WAK-S) ist mehr als überfällig. Der HEV Schweiz fordert daher nun endlich die Verabschiedung eines konkreten Gesetzesentwurfs, der die Forderungen des HEV Schweiz und der schweizerischen Wohneigentümer adäquat umsetzt und der Eigenmietwertbesteuerung endlich ein Ende setzt.
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