Jedes Jahr werden weltweit Milliarden von männlichen Küken geschreddert - sie können weder gemästet noch anderweitig in der Tierindustrie verwendet werden und gelten deshalb als überflüssig. Die Öffentlichkeit spricht sich weitgehend gegen diese Praxis aus und mancherorts ist sie gar verfassungswidrig. Höhere Standards werden aber dennoch oft nicht eingeführt, da die Industrie ins Ausland abwandern und nationaler Tierschutz somit umgangen würde.
Die meisten Bereiche, in denen wir Tiere nutzen - beispielsweise die Landwirtschaft oder die medizinische Forschung - sind globalisiert. "Staaten befinden sich in einem Standortwettbewerb", sagt die Juristin Charlotte Blattner. "Sie passen ihre Gesetze den Interessen von Investoren und Produzenten an und weigern sich, wirksame Normen zum Schutz der Tiere zu erlassen oder bestehendes Recht durchzusetzen." So werden Tiere häufig wirtschaftlichen Interessen untergeordnet und Bestrebungen, sie effektiv zu schützen, vereitelt.
Grenzüberschreitender Schutz
Dieser komplexen Problematik widmet sich die diesjährige Trägerin des Marie Heim-Vögtlin-(MHV)-Preises Charlotte Blattner. In ihrer Dissertation setzt sie sich mit der Frage auseinander, wie Tiere ausserhalb der Landesgrenzen besser geschützt werden können.
Dafür wendet sie das völkerrechtliche Konzept der extraterritorialen Jurisdiktion für das Tierrecht an. Dieses erlaubt es Staaten, ihr Recht auf Sachverhalte im Ausland anzuwenden, falls ein genügend enger Bezug zur eigenen Rechtsordnung vorliegt. So kann ein Staat mit hohen Tierschutzstandards eigene Staatsangehörige oder Unternehmen für Tierschutzvergehen im Ausland sanktionieren. Blattners Forschung schafft auch neue Erkenntnisse darüber, wie Regelungshoheit indirekt genutzt werden kann, etwa durch Investmentstandards oder Import- und Exportverbote.
Die extraterritoriale Jurisdiktion ist im Menschenrechtsschutz und im Wirtschaftsrecht bereits etabliert. Erstmals zeigt Blattner in ihrer Forschungsarbeit nun auf, wie dieser Ansatz auch das Tierrecht revolutionieren kann, indem er die systematische Umgehung nationalen Tierschutzrechts und damit die globale Deregulierung verhindert.
Unterstützung durch den SNF
Mit einem Doc.CH-Beitrag hat der SNF das Dissertationsprojekt von Charlotte Blattner gefördert. Zudem unterstützte er die Publikation des daraus entstandenen Buches, das seit 2019 als digitales Buch frei verfügbar ist. Mit einem Mobilitätsstipendium des SNF erweiterte Blattner an der Harvard Law School zudem ihre Erkenntnisse auf das Umweltrecht. Gegenwärtig arbeitet sie als Oberassistentin an der Universität Bern an einer Habilitation zum Klimarecht.
Engagement für junge Forscherinnen
Blattner möchte sich mit dem Preis für junge Frauen, die am Anfang ihrer akademischen Karriere stehen, einsetzen - beispielsweise mit einem Schreibpreis für Studierende oder der Organisation eines simulierten Gerichtsprozesses (Moot Court), in dem ein fiktiver Fall aus dem Tierrecht behandelt wird. Der Preis ist mit 25'000 Franken dotiert.
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Auszeichnung für exzellente Forscherinnen
Mit dem Marie Heim- Vögtlin-Preis würdigt der SNF jedes Jahr eine hervorragende Nachwuchsforscherin. Die Gewinnerinnen sind inspirierende Vorbilder. Während der Laufzeit ihres Beitrags konnten sie bemerkenswerte Resultate erzielen und ihre Karriere entscheidend vorantreiben. Seit 2020 geht der Preis an eine ehemalige Beitragsempfängerin der Förderinstrumente MHV, Doc.CH, Postdoc.Mobility, Ambizione oder PRIMA.
Marie Heim-Vögtlin, die Namensgeberin des Preises, wurde 1868 als erste Schweizerin an der Universität Zürich zum Studium an der medizinischen Fakultät zugelassen. Nach dem Abschluss des Studiums eröffnete sie eine Praxis für Gynäkologie, die sie nach der Geburt ihrer zwei Kinder weiterführte. Sie zählt zu den Vorreiterinnen im Kampf für den Zugang der Frauen zur akademischen Bildung.
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E-Mail
Der Schweizerische Nationalfonds (SNF) fördert im Auftrag des Bundes die Forschung in allen wissenschaftlichen Disziplinen, von Geschichte über Medizin bis zu den Ingenieurwissenschaften
Um die nötige Unabhängigkeit sicherzustellen, wurde der SNF 1952 als privatrechtliche Stiftung gegründet. Im Zentrum seiner Tätigkeit steht die Evaluation von Forschungsgesuchen. Mit der kompetitiven Vergabe öffentlicher Gelder trägt der SNF zur hohen Qualität der Schweizer Forschung bei.
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Zudem übernimmt er im Rahmen von Evaluationsmandaten die wissenschaftliche Qualitätskontrolle von grossen Schweizer Forschungsinitiativen, die er nicht selbst finanziert.
Schweizerischer Nationalfonds SNF (Firmenporträt) | |
Artikel 'Schweizerischer Nationalfonds: Tierschutz in einer globalisierten Welt...' auf Swiss-Press.com |
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