Der BVG-Mindestzinssatz stellt eine Leistungsgarantie der Vorsorgeeinrichtungen dar. Er muss sich deshalb vor allem am "risikolosen Zinssatz" orientieren. Dieser liegt weiterhin im negativen Bereich. Als Indikator für den "risikolosen Zinssatz" dient der siebenjährige gleitende Durchschnitt des Zinssatzes der siebenjährigen Bundesobligationen. Dieser betrug per Ende Juli 2020 -0,27 Prozent.
Neben der Rendite der Bundesobligationen sind von Gesetzes wegen auch diejenigen der Aktien, Anleihen und Liegenschaften zu berücksichtigen. Die Volatilität der Aktienmärkte ist infolge der ökonomischen und politischen Rahmenbedingungen gestiegen und die Gesamt-Anlageerträge sinken im langfristigen Trend. Mit der Coronakrise haben sich diese Entwicklungen weiter akzentuiert.
Über die Anlagerenditen hinaus berücksichtigt die BVG-Kommission für ihre Empfehlung an den Bundesrat weitere Kriterien, so namentlich die finanzielle Lage der Vorsorgeeinrichtungen. Diesbezüglich ist festzuhalten, dass die steigende Lebenserwartung und die sinkenden technischen Zinssätze die Bildung zusätzlicher Rückstellungen erfordern. Diese müssen, ebenso wie die durch den überhöhten BVG-Umwandlungssatz verursachten massiven Rentenumwandlungsverluste, zulasten der Anlageerträge finanziert werden. Die dafür einzusetzenden Erträge stehen von vornherein nicht zur Verzinsung der Altersguthaben zur Verfügung.
Beim BVG-Mindestzinssatz handelt es sich um einen Mindestwert. Das paritätisch besetzte oberste Organ kann diesen Satz überschreiten, sofern die finanzielle Lage der Vorsorgeeinrichtung dies zulässt. Viele Vorsorgeeinrichtungen mit tiefer Risikofähigkeit und/oder Leistungen nahe am Minimum sind jedoch auf einen realistisch angesetzten BVG-Mindestzinssatz angewiesen. Dasselbe gilt für die Lebensversicherer, die viele Minimum-nahe Vorsorgelösungen von KMU führen und aufgrund der umfassenden Garantien eine sicherheitsorientierte Anlagestrategie verfolgen müssen.
Trotz dieser Rahmenbedingungen empfiehlt die Eidgenössische Kommission für die berufliche Vorsorge dem Bundesrat einen BVG-Mindestzinssatz für das Jahr 2021 von 0,75 Prozent. Diese Empfehlung liegt wenig unter dem deutlich zu hoch angesetzten Mindestzinssatz des laufenden Jahres von 1,0 Prozent. Für den Schweizerischen Versicherungsverband SVV ist diese Reduktion ungenügend. Aus seiner Sicht sollte der Satz für 2021 bei 0,25 Prozent liegen.
Pressekontakt:
Takashi Sugimoto,
Der Schweizerische Versicherungsverband SVV ist der Verband der privaten Versicherungswirtschaft. Er vertritt die Interessen seiner Mitgliedgesellschaften auf nationaler und internationaler Ebene.
Dies erreicht er, indem er Grundlagen, Standards und Positionen entwickelt, die durch einen konstruktiven Stakeholderdialog und entsprechende Allianzen nachhaltig gute Rahmenbedingungen für die Versicherungsbranche ermöglichen.
Der SVV gleicht seine Interessen mit denjenigen der Schweizer Volkswirtschaft und dem hiesigen Wirtschaftsstandort ab.
Der SVV bringt seine Expertise – mit Unterstützung seiner Milizgremien und der Geschäftsstelle – gezielt und öffentlich sichtbar in jene Diskussionen ein, die für die wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung der Schweiz von Bedeutung sind.
Der SVV übernimmt überall dort politische Verantwortung, wo zentrale Erfolgsfaktoren der Schweiz und/oder der Versicherungsbranche betroffen sind.
Schweizerischer Versicherungsverband (SVV) (Firmenporträt) | |
Artikel 'SVV: Vorschlag der BVG-Kommission für Mindestzinssatz ist zu hoch...' auf Swiss-Press.com |
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