Der Städteverband begrüsst die Absicht des Bundesrats, mit einer Revision des Energiegesetzes die Erzeugung von erneuerbaren Energien im Inland zu stärken, um so die Ziele der Energiestrategie 2050 und das Klimaziel Netto-Null zu erreichen. Der Weiterführung der bestehenden sektor- und technologiespezifischen Förderung stehen die Mitglieder des Städteverbandes hingegen kritisch gegenüber. Das Energiegesetz (EnG) bietet die passende Basis, um eine technologieneutrale und sektorübergreifende Förderung zu definieren. Die bisherigen Zielvorgaben, welche sich lediglich auf den Sektor Strom beziehen, sind dementsprechend um Zielvorgaben zur Produktion von erneuerbaren Gasen und erneuerbarer Wärme zu ergänzen. Alle Förderungen betreffend die Produktion, Umwandlung und Speicherung von erneuerbarer Energie sind im EnG gemeinschaftlich zu definieren.
Stromproduktion aus KVA und ARA weiterhin fördern
Die Streichung der Förderung bei Kehrichtverbrennungs- und Abwasserreinigungsanlagen ist für den Städteverband unverständlich. Die Begründung, wonach KVA/ARA kostendeckend über Gebühren finanziert seien, ist nicht korrekt. Abfall- und Abwassergebühren sind gemäss Gesetzgebung dafür zu verwenden, Abfall und Abwasser umweltgerecht und wirtschaftlich zu entsorgen. Die Abwärmenutzung für Stromerzeugung darf gemäss Preisüberwacher nicht über Gebühren finanziert werden. Ohne Förderung werden die Potenziale in den ARA und KVA zur Produktion von Strom nicht ausgeschöpft. Es ist sogar zu befürchten, dass bestehende Stromproduktionsanlagen nicht mehr ersetzt werden und die erzeugte Strommenge dadurch zurückgeht.
Pressekontakt:
Martin Flügel
Stv. Direktor Schweizerischer Städteverband
079 743 90 05
Der Schweizerische Städteverband (SSV) setzt sich in der Politik für die Interessen des urbanen Raumes ein. Er informiert die Öffentlichkeit über die urbane Schweiz und bietet seinen Mitgliedern eine Plattform für den Erfahrungsaustausch und die Vernetzung unter den Mitgliedern. Dienstleistungen zugunsten seiner Mitglieder bilden eine weitere Facette der Aktivitäten. Der Städteverband wurde 1897 gegründet und zählt heute 129 Mitglieder.
Basis der politischen Arbeit des Städteverbandes ist Artikel 50 der Bundesverfassung, der den Bund zur besonderen Rücksicht auf die Interessen der Städte und Agglomerationen verpflichtet. Der Städteverband nimmt deshalb als ständiger Partner an den Vernehmlassungsverfahren des Bundes teil, arbeitet in Expertenkommissionen des Bundes mit und unterhält regelmässige Kontakte zur Bundesverwaltung und zum Parlament und dessen Kommissionen.
Generalversammlung des Städteverbandes und zugleich der Höhepunkt im Städte-Jahr ist der Städtetag, der jeweils Ende August stattfindet. Dem Verband sind sieben Sektionen angeschlossen. Zur fachlichen Bearbeitung von Fachthemen unterhält der Städteverband zudem Kommissionen und Arbeitsgruppen.
Neben den verbandseigenen Gremien wirkt der Städteverband in zahlreichen weiteren Organisationen und Institutionen mit, beispielsweise in der Tripartiten Konferenz (TK). Getragen vom Bundesrat, der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK), dem Schweizerischen Gemeindeverband und dem Städteverband institutionalisiert die TK den Dialog zwischen den Staatsebenen und erarbeitet in wichtigen politischen Dossiers gemeinsame Positionen.
Schweizerischer Städteverband (Firmenporträt) | |
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