Die Ständeratskommission (WAK-S) hat an ihrer Sitzung vom 28. April 2020 die Motion 20.3161 verabschiedet, die einen staatlich erzwungenen Mieterlass zulasten der Vermieter vorsieht. Vermieter müssen bei Geschäftsräumen mit einer Bruttomiete von maximal 5000 Franken pro Monat die Nettomiete für die Dauer von zwei Monaten vollständig erlassen. Besonders krass ist diese Regelung, weil sie nicht etwa nur bei Covid-19-bedingten Betriebsschliessungen gilt, sondern auch bei reduziert geführten Betrieben oder Betrieben, bei denen ohne irgendwelche Staatsinterventionen der Umsatz im Vergleich zum Vorjahr um mehr als 50 Prozent tiefer ausgefallen ist! Damit darf potenziell jedes Unternehmen in der Schweiz mit einem Monatsmietzins von maximal 5000 Franken, das - beispielsweise infolge gesunkener Auslandnachfrage oder Lieferengpässen - einen Umsatzschwund im Vergleich zum Rekordergebnis des Vorjahres hinnehmen muss, ungestraft während zweier Monate seine Mietzinszahlungen "auslassen".
Private Kleinvermieter zahlen die Zeche
Die Zeche für diese krasse Bestimmung zahlen vorwiegend private Kleinvermieter. Sie sind es nämlich, die in erster Linie relativ kleine Mietobjekte mit entsprechend tiefen Mietzinsen bis 5000 Franken vermieten. Grosse Vermieter (Gesellschaften, Fonds, Versicherungen, Banken etc.) vermieten vielfach grössere, teurere Mietobjekte. Bezogen auf ihr Gesamtportfolio sind die Zwangserlasse ein Pappenstiel. Die WAK-S-Motion ist deshalb sehr ungerecht und geht willkürlich auf Kosten der Kleinvermieter. Auf der anderen Seite wird von den Vermietern wie selbstverständlich verlangt, dass sie trotz erzwungener Einnahmenverluste infolge der Mieterlasse ihre eigenen Kosten (Hypozinsen, Amortisationen, Entschädigungen/Löhne von Liegenschaftsverwaltungen, Handwerker) weiterhin zahlen müssen. All dies geschieht zudem ungeachtet der finanziellen Verhältnisse der Parteien. So profitieren z.B. vermögende eingemietete Unternehmer von den Mieterlassen zulasten wenig begüterter Eigentümer, die beispielsweise ohne weitere Verdienste mit den Mieteinnahmen ihre Lebenskosten finanzieren.
Ungerecht und wettbewerbsverzerrend
Bei höheren Monatsmieten fordert die Kommission die Parteien auf, sich auf einen Erlass von zwei Dritteln des Mietzinses zu einigen; der Bund soll dann für die Dauer von zwei Monaten einen Drittel der Bruttomiete (maximal 3000 Franken) berappen. Der Vorstoss schafft mit all diesen Massnahmen auch eine ungerechte und unzulässige Wettbewerbsverzerrung von eingemieteten Unternehmern gegenüber jenen, die ihren Betrieb in der eigenen Liegenschaft führen. Diese können nicht die hohle Hand machen - weder beim Vermieter noch beim Staat; von ihnen wird weiterhin unternehmerische Eigenverantwortung verlangt.
Pressekontakt:
HEV Schweiz
Markus Meier, Direktor HEV Schweiz
Tel.: +41 44 254 90 20
Mobile: +41 79 602 42 47
E-Mail:
Der Hauseigentümerverband Schweiz ist die Dachorganisation der Wohneigentümer und Vermieter in der Schweiz. Der Verband zählt rund 340’000 Mitglieder. Mit unseren über 100 Regional- und Kantonalsektionen sind wir überall nahe bei unseren Mitgliedern – auch bei Ihnen.
Seit über 100 Jahren setzt sich der HEV konsequent für die Förderung und Erhaltung des Wohn- und Grundeigentums ein. Dazu gehören die Eigentumsgarantie, nur so viel Bürokratie wie nötig, wirtschaftlich tragbare Vorschriften sowie massvolle Steuern, Gebühren und Abgaben. Die Mitgliedschaft in einer der grössten Organisationen der Schweiz lohnt sich.
HEV Hauseigentümerverband Schweiz (Firmenporträt) | |
Artikel 'Zwang zu Mieterlass auf Kosten privater "Kleinvermieter"...' auf Swiss-Press.com |
Organspende im Aufwärtstrend - trotz mehr Ablehnungen
Swisstransplant, 02.05.2025Sexuelle und reproduktive Gesundheit und Rechte im Zeitalter von KI und Social Media
Medicus Mundi Switzerland, 02.05.2025
13:21 Uhr
Trend-Kuchen aus Dubai: Knusperst du schon mit? »
12:41 Uhr
Drei autofreie Sonntage im Klöntal – weitere Debatten folgen »
09:31 Uhr
Geldberater zu Anlagerisiken: Wer einen hohen Aktienanteil hält, ... »
08:22 Uhr
Geopolitische Spannungen befeuern Interesse an Neuseelands ... »
A. Vogel Bio Herbamare 3x10g
CHF 4.35
Coop
A. Vogel Bio Kelpamare
CHF 4.85
Coop
A.Vogel Bio Herbamare Kräutersalz
CHF 4.75
Coop
A.Vogel Bio Herbamare Kräutersalz
CHF 3.40
Coop
A.Vogel Bio Herbamare Kräutersalz
CHF 14.90
Coop
A.Vogel Bio Herbamare Kräutersalz Spicy
CHF 6.45
Coop
Aktueller Jackpot: CHF 2'051'064