Seit Jahren verlangt der Schweizerische Versicherungsverband SVV, dass die Stabilisierung der ersten und zweiten Säule der Altersvorsorge von der Politik rasch und zielgerichtet an die Hand genommen wird. Kurz nach dem Scheitern der Reform «Altersvorsorge 2020» hat der zuständige Bundesrat, Alain Berset, im September 2017 zwar zu einem runden Tisch zur Zukunft der Altersvorsorge eingeladen. Seither sind jedoch über zwei Jahre vergangen, bis der Bundesrat nun eine Vernehmlassungsvorlage für die Reform der zweiten Säule vorgelegt hat. Der SVV bedauert angesichts der Dringlichkeit den schleppenden Reformprozess, begrüsst es aber, dass nun ein Reformvorschlag vorliegt, der wichtige Elemente zur schrittweisen Stabilisierung der zweiten Säule enthält.
Nach einer ersten Durchsicht des vom Bundesrat verabschiedeten Vernehmlassungsentwurfes steht fest, dass dieser eng dem sogenannten «Mehrheitsvorschlag» aus dem Sozialpartnerdialog folgt. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund, Travail.Suisse und der Schweizerische Arbeitgeberverband hatten diesen Vorschlag am 2. Juli 2019 präsentiert. Die Bundesratsvorlage umfasst namentlich die seitens SVV begrüsste Senkung des BVG-Umwandlungssatzes auf 6,0 Prozent in einem Schritt, die Einführung eines Beitrages zur Finanzierung der verbleibenden Rentenumwandlungsverluste, die Halbierung des Koordinationsabzuges sowie die weniger starke Abstufung der Altersgutschriften. Weiter sieht der Vorschlag die Einführung eines Rentenzuschlages zwecks Kompensation der Umwandlungssatzsenkung für die Übergangsgeneration vor.
Aus Sicht des SVV liegt damit eine gute Grundlage für den weiteren Reformprozess vor. Der SVV verlangt jedoch, dass im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens gewisse Aspekte der Vorlage kritisch geprüft und Optimierungen vorgenommen werden:
- Die Umverteilung von Jung zu Alt innerhalb der Vorsorgeeinrichtungen, die aufgrund des zu hohen BVG- Umwandlungssatzes und der Massnahmen für die Übergangsgeneration stattfindet, ist so weit als möglich einzugrenzen. - Dasselbe gilt für die Transfers zwischen den Vorsorgeeinrichtungen,die durch die vorgesehenen Massnahmen für die Übergangsgeneration undderen Finanzierung verursacht werden. - Eine entsprechende Optimierung lässt sich durch die zeitliche und umfangmässige Beschränkung der Massnahmen für die Übergangsgenerationerreichen. Diese drängt sich schon deshalb auf, weil die aktuelle Reformvorlage nur einen ersten Schritt zur Stabilisierung der zweitenSäule darstellen kann, dem zwingend weitere Schritte folgen müssen. Ein BVG-Umwandlungssatz von 6,0 Prozent ist anerkanntermassen schon heute zu hoch - und es wird eine weitergehende Reduktion erfolgen müssen. - Mit der zeitlichen und umfangmässigen Beschränkung der Massnahmen für die Übergangsgeneration muss den Stiftungsräten beziehungsweise den obersten paritätischen Organen zudem die Chance geboten werden, eigenverantwortlich die Weichen für die Zukunft ihrer Vorsorgeeinrichtung im Hinblick auf das absehbare nächste Reformpaketzu stellen.
Schliesslich fordert der SVV, dass die Reform des BVG so vorangetrieben wird, dass sie möglichst rasch nach derjenigen der AHV («AHV 21») in Kraft gesetzt werden kann. Der SVV wird die Vernehmlassungsvorlage nun in den nächsten Wochen intensiv prüfen und dem Bundesrat bis 27. März 2020 seine Stellungnahme zu dessen Vorschlag zukommen lassen.
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Dies erreicht er, indem er Grundlagen, Standards und Positionen entwickelt, die durch einen konstruktiven Stakeholderdialog und entsprechende Allianzen nachhaltig gute Rahmenbedingungen für die Versicherungsbranche ermöglichen.
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