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Stiftung für Konsumentenschutz: Airbnb erhält Negativpreis "klein aber gemein"



Stiftung für Konsumentenschutz

24.10.2019, Aus über 36'000 Wörtern bestehen die allgemeinen Geschäftsbedingungen AGB von Airbnb. Zudem ist der grösste Teil des Kleingedruckten, mit dem sich jede Kundin und jeder Kunde Schweiz einverstanden erklären muss, nur in Englisch verfügbar. In Zusammenarbeit mit dem Beobachter verleihen deshalb die Konsumentenorganisationen an Airbnb für besonders kundenunfreundliche AGB den Negativpreis «klein aber gemein».


Das Kleingedruckte von Airbnb umfasst über 36'000 Wörter, sind zum grossen Teil ausschliesslich in Englisch verfügbar und sind neben dem Hauptdokument in acht weitere separate Kapitel aufgeteilt. Zudem muss der Kunde zu Beginn entscheiden, ob für ihn die Variante «european users» oder «non- european users» gilt. Für in der Schweiz lebende Personen gilt die zweite Fassung, was nicht jedem Nutzer auf Anhieb klar sein dürfte.

Kundenunfreundliche und unlesbare Geschäftsbedingungen sind weit verbreitet. In Zusammenarbeit mit dem Beobachter, der acsi aus dem Tessin und der Westschweizer FRC untersuchte der Konsumentenschutz die AGB von Anbietern aus unterschiedlichsten Branchen auf Fairness und Ausgewogenheit. Airbnb schlägt mit ihren AGB dem Fass den Boden aus und geht als klare «Siegerin» hervor.

Der Konsumentenschutz-Mitarbeiter Moritz Lauri verlas die Airbnb-Bestimmungen in die Kamera: Nach einer Vorlesedauer von 4 Stunden und 17 Minuten warf Lauri (jung, aufgeweckt und gut gebildet) entnervt und erschöpft das Handtuch. «Man müsste einen ganzen Tag investieren, um die AGB der Airbnb auch nur halbwegs zu verstehen», zieht er Bilanz. Auch Powersnacks und starker Kaffee halfen nicht. Link zum Video (Dauer: 2 Minuten).

Das Gesetz verbietet unfaires Kleingedrucktes
Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verbietet AGB, die Konsumenten «erheblich und ungerechtfertigt» benachteiligen. Der Kunde muss in der Lage sein, sich mit Hilfe der AGB über seine Rechte und Pflichten zu informieren. Für den Nutzer, der über Airbnb ein Zimmer für eine Nacht mieten möchte, ist dies offensichtlich nicht möglich.

Die AGB von Airbnb sind somit nicht mit den im Gesetz verankerten Grundsätze von Fairness und Ausgewogenheit vereinbar. Eine gerichtliche Klage gegen Airbnb steht dennoch nicht zur Diskussion – auch nicht für den Konsumentenschutz. Viel zu gross sind die finanziellen und beweistechnischen Hürden. Die geltende Zivilprozessordnung verhindert es weitgehend, dass Konsumenten und private Organisationen ihre Rechte gerichtlich einklagen.

AGB im Alltag und wie man es auch machen könnte
Es existiert kaum mehr ein Alltagsgeschäft, bei welchem der Konsument nicht umfangreiches Kleingedrucktes akzeptieren muss. Dabei kann nicht nur der Inhalt der AGB den Kunden benachteiligen, sondern auch der formelle Rahmen der AGB. So beispielsweise, wenn diese vollumfänglich in GROSSBUCHSTABEN geschrieben oder übermässig lang sind und der Konsument somit nicht in der Lage ist, den Inhalt wahrzunehmen.


Medienkontakt:
Sara Stalder
Tel: 031 370 24 20
info@konsumentenschutz.ch



Über Stiftung für Konsumentenschutz:

Der Konsumentenschutz vertritt unabhängig, kompetent und engagiert die Interessen der Konsumentinnen und Konsumenten. Er ist in der Information und Beratung tätig, verhandelt mit Anbietern und Behörden und vertritt die Konsumenteninteressen auf politischer Ebene.

Die Stiftung mit Sitz in Bern kann auf eine breit abgestützte Finanzierung zählen und agiert parteipolitisch unabhängig. Präsidentin: Nationalrätin Prisca Birrer-Heimo, Geschäftsleiterin: Sara Stalder.



--- Ende Artikel / Pressemitteilung Stiftung für Konsumentenschutz: Airbnb erhält Negativpreis "klein aber gemein" ---


Weitere Informationen und Links:
 Stiftung für Konsumentenschutz (Firmenporträt)

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