Die Volksinitiative «Für eine massvolle Zuwanderung (Begrenzungsinitiative)» gefährdet die grundlegenden und unverzichtbaren Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Positionierung der Schweizer Akteure in den Bereichen Bildung, Forschung und Innovation (BFI) in Europa.
Die Personenfreizügigkeit ist für die Hochschulen eine Voraussetzung für Exzellenz und Innovation. Dank ihr sind Schweizer Akademikerinnen und Akademiker in ganz Europa tätig. Zudem können die Hochschulen Fachleute aus dem Ausland anstellen, welche die Forschung und die Bildung in der Schweiz bereichern. Die internationale Mobilität ist unabdingbar für die Vernetzung der Hochschulen mit den europäischen Partnerinstitutionen.
Die Verträge der Bilateralen I wären mit der Annahme der Initiative gefährdet. Wird ein Vertrag aufgelöst, treten auch alle anderen Verträge ausser Kraft. Zu diesen gehört auch die Beteiligung der Schweizer Forschung an den EU-Forschungsrahmenprogrammen (FRP) und damit Horizon Europe.
Die Erfahrung zeigt, dass rechtliche Unsicherheit in den internationalen Beziehungen starke negative Auswirkungen auf den Schweizer BFI-Bereich hat. Nach der Annahme der Masseneinwanderungsinitiative (MEI) war die Schweiz vorübergehend aus dem Forschungsrahmenprogramm Horizon 2020 ausgeschlossen. Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI veröffentlichte im September 2018 einen Bericht über die Forschungsbeteiligung. Er stellt «einen massiven Rückgang der Schweizer Beteiligung in den FRP» fest. Im Vergleich zum vorhergehenden Programm erhielt die Schweiz rund 20 Prozent weniger Geld. Diese Entwicklungen stehen in Zusammenhang mit der Unsicherheit betreffend die Zulassung und Finanzierung von Schweizer Projektpartnern nach der Reaktion der EU auf die Annahme der Masseneinwanderungsinitiative in der Schweiz im Februar 2014 (SBFI 2018, Seite 5-6).
Aufgrund dieser Überlegungen stellt swissuniversities fest, dass die Kündigung der Personenfreizügigkeit mit der EU zu einer rechtlichen Unsicherheit mit gravierenden Folgen für den Wissensplatz Schweiz führen würde. Die heutige Wettbewerbsfähigkeit, Innovationskraft sowie Exzellenz in Forschung und Bildung der Hochschulen im Dienste der Gesellschaft würden massiv gefährdet. Die Personenfreizügigkeit und die Zusammenarbeit mit der EU sind wesentlich und bilden die Voraussetzung dafür, dass die Hochschulen ihre internationale Spitzenposition halten können. Mit einer Annahme der Initiative würden die langjährigen stabilen Beziehungen der Hochschulen aufgehoben. Die Schweiz würde ihren Ruf der Verlässlichkeit auf dem internationalen Parkett riskieren. Deshalb empfiehlt die Rektorenkonferenz der schweizerischen Hochschulen die Ablehnung der Begrenzungsinitiative.
Kontakt:
Josefa Haas, Leiterin Kommunikation swissuniversities
+41 31 335 07 34
swissuniversities ist die Rektorenkonferenz der Schweizerischen Hochschulen und wurde operativ tätig am 1. Januar 2015 mit dem Inkraftreten des Bundesgesetzes über die Förderung der Hochschulen und die Koordination im schweizerischen Hochschulbereich (HFKG).
Bereits im Herbst 2012 gründeten die universitären Hochschulen, die Fachhochschulen und die Pädagogischen Hochschulen der Schweiz gemeinsam den Verein swissuniversities und bereiteten so die Zusammenführung der ehemaligen Rektorenkonferenzen CRUS, KFH und COHEP vor (Statuten Verein).
swissuniversities nimmt folgende Aufgaben und Verantwortungen wahr:
- vertritt die Interessen der schweizerischen Hochschulen auf gesamtschweizerischer und auf internationaler Ebene.
- nimmt Stellung zu den Geschäften der Schweizerischen Hochschulkonferenz (SHK) und stellt Anträge an diese im Namen der Hochschulen.
- übernimmt Mandate des Bundes sowie Programm- bzw. Projektleitungen.
- führt eine Informationsstelle für die akademische Anerkennung der Gleichwertigkeit inländischer und ausländischer Studienausweise (Swiss ENIC); vorbehalten bleiben die Zuständigkeiten der politischen Organe für Berufszulassungen).
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