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Stiftung für Konsumentenschutz: Forderungskatalog gegen konsumentenfeindliche Gesetzesvorlage



Stiftung für Konsumentenschutz

06.05.2019, Am kommenden Donnerstag behandelt der Nationalrat das Versicherungsvertragsgesetz. Der Entwurf, der dem Rat zur Beratung vorliegt, ist aus Sicht der Konsumentinnen und Konsumenten höchst unfair. Zwar geben Politikerinnen und Politiker sämtlicher Couleur vereinzelt bereits im Vorfeld der Beratung zu verstehen, dass sie die extremsten Bestimmungen, die die Versicherungslobby unverfroren über das zuständige Departement in die Vorlage eingebracht hat, wohl nicht unterstützen. Doch das reicht nicht für ein ausgewogenes Gesetz. Der Konsumentenschutz veröffentlicht heute seinen Forderungskatalog, den er dem Nationalrat im Vorfeld der Debatte von kommenden Donnerstag zukommen lässt.


Der Nationalrat debattiert am kommenden Donnerstag in der Sondersession über die Teilrevision des Gesetzes über Versicherungsverträge VVG. Die Regeln des über 100jährigen, total veralteten Gesetzes sind seit jeher so ausgestaltet, dass die Versicherungen gegenüber ihren Kunden bevorteilt sind. Vor 15 Jahren erteilte der Bundesrat den Auftrag, das Gesetz endlich zu modernisieren und die Rechte von Anbietern und Versicherten auszutarieren. Doch die Versicherungslobby schaffte es, dass in den von Experten und den Interessensvertretern im Vorfeld jahrelang ausgehandelten Vorschlag nicht nur die Verbesserungen mehrheitlich wieder herausgestrichen, sondern sogar noch vereinzelte Verschlechterungen für die Versicherten eingebaut wurden.


Vertrauensverlust in Rechtsstaat vorprogrammiert


Der Kassensturz berichtete letzte Woche anschaulich, was ein solches Gesetz für die Versicherten bedeuten würde. So erlaubt eine Bestimmung den Versicherungen sogar, einseitig Änderungen in einer laufenden Versicherungspolice vorzunehmen. Wenn ein Parlament ein solches Gesetz verabschiedet, riskiert es einen markanten Vertrauensverlust der Konsumentinnen und Konsumenten. Ein solcher kann aber weder im Interesse der Versicherungen noch des Rechtsstaates sein.


Forderungskatalog für ein ausgewogenes Versicherungsvertragsgesetz


Dass einzelne Nationalrätinnen und –räte nun im Vorfeld einräumen, einzelne dieser krass unausgewogenen Bestimmungen nicht zu unterstützen, lenkt davon ab, dass die Vorlage als Ganzes inakzeptabel ist. Der Konsumentenschutz veröffentlicht nun deshalb einen Forderungskatalog, den er den Nationlrätinnen und –räten per E-Mail zukommen lässt. Es handelt sich um einen Strauss von Entscheiden, die die Rechte von Versicherungsgesellschaften und Versicherten wieder einigermassen in Einklang bringen.


Medienkontakt:
Stiftung für Konsumentenschutz
Prisca Birrer-Heimo, Präsidentin, 079 741 21 59
Cécile Thomi, Leiterin Recht, 031 370 24 29


Hinweis der Redaktion: Die Bildrechte liegen beim jeweiligen Herausgeber.



Über Stiftung für Konsumentenschutz:

Der Konsumentenschutz vertritt unabhängig, kompetent und engagiert die Interessen der Konsumentinnen und Konsumenten. Er ist in der Information und Beratung tätig, verhandelt mit Anbietern und Behörden und vertritt die Konsumenteninteressen auf politischer Ebene.

Die Stiftung mit Sitz in Bern kann auf eine breit abgestützte Finanzierung zählen und agiert parteipolitisch unabhängig. Präsidentin: Nationalrätin Prisca Birrer-Heimo, Geschäftsleiterin: Sara Stalder.


Hinweis: Der Über-uns-Text stammt aus öffentlichen Quellen oder aus dem Firmenporträt auf HELP.ch.


--- Ende Artikel / Pressemitteilung Stiftung für Konsumentenschutz: Forderungskatalog gegen konsumentenfeindliche Gesetzesvorlage ---


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