Diese Punkte sind nun neu im Fernmeldegesetz geregelt. Eine schlechte Nachricht aus Konsumentensicht ist hingegen, dass das Parlament die Preise für die Nutzung des Glasfasernetzes nicht regulieren will.
Heute hat der Nationalrat bei der Beratung des Fernmeldegesetzes mit einer Ausnahme alle Differenzen zum Ständerat eliminiert. Der Konsumentenschutz und seine Allianzpartner (FRC und ACSI) sind grundsätzlich zufrieden mit dem revidierten Gesetz, das einige Verbesserungen für die Telekommunikationskunden bringt, insbesondere:
-Besserer Schutz vor unerwünschten Werbeanrufen:
Der Bundesrat kann neu alle Telekommunikationsunternehmen verpflichten, illegale Werbeanrufe herauszufiltern und somit gar nicht mehr durchzustellen. Swisscom bietet bereits heute einen solchen Werbeanruffilter für das Festnetz und den Mobilfunk an.
«Wir sind überzeugt, dass Werbeanruffilter die unerwünschten Telefonanrufe deutlich reduzieren und haben uns deshalb seit Jahren für ihren flächendeckenden Einsatz engagiert», sagt Sara Stalder, Geschäftsleiterin beim Konsumentenschutz.
Im Rahmen der Revision des Fernmeldegesetzes wurde auch das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) geändert: Neu sollen nicht nur Callcenter, die den Sterneintrag missachten, bestraft werden können, sondern auch Unternehmen, die von solchen Anrufen profitieren: «Vor allem Versicherungen und Krankenkassen müssen nun genauer hinschauen, mit welchen Callcentern und Maklern sie zusammenarbeiten», meint Sara Stalder.
-Roaming-Tarife:
Das Fernmeldegesetz sieht bei der Handynutzung im Ausland neu eine Regelung zur «Vermeidung unverhältnismässiger Endkundentarife» vor. Der Bundesrat kann gestützt auf diese Regelung Preisobergrenzen für überhöhte Roaming-Tarife festlegen.
«Wir werden uns dafür einsetzen, dass dieser Gesetzesartikel nicht toter Buchstabe bleibt und der Bundesrat tatsächlich Preisobergrenzen für Roaming-Tarife erlässt», sagt Sara Stalder.
-Netzneutralität:
Der Konsumentenschutz fordert seit langem, dass Telekomanbieter alle Daten im Internet gleichbehandeln (zum Beispiel gleich schnell transportieren) und nicht die von Vertragspartnern oder dem eigenen Konzern besserstellen.
Der Bundesrat sah vor, dass die Telekommunikationsanbieter lediglich darüber informieren müssen, wenn sie dieses Prinzip (sogenannte Netzneutralität) missachten. Das Parlament entschied jedoch, dass die Netzneutralität, mit wenigen Ausnahmen, gewährleistet sein muss. «Mit dieser Regelung können Telekommunikationsanbieter beispielsweise Anbieter von Musik-Streaming-Diensten, Internet-TV oder internetbasierter Telefonie nicht benachteiligen, indem sie deren Daten langsamer transportieren oder unverhältnismässig hohe Kosten auferlegen, die dann auf die Kunden abgewälzt würden», freut sich Sara Stalder.
Keine Regulierung fürs Glasfasernetz
Da insbesondere die Swisscom aus Monopolzeiten im Besitz vieler Leitungen ist, die direkt bis in die Wohnungen führen, regelt das derzeit noch geltende Fernmeldegesetz den Zugang zur sogenannten «letzten Meile»: Die Regulationsbehörde ComCom kann die Mietpreise für solche Leitungen festlegen, was eine kostendämpfende Wirkung hat.
Diese Regelung gilt jedoch nur für die Leitungen aus Kupfer. Da immer mehr Glasfaserleitungen bis in die Wohnungen verlegt werden, sah der Bundesrat vor, dass Fernmeldegesetz künftig technologieneutral auszugestalten, damit die Behörden bei Bedarf auch die Preise für den Zugang zu den Glasfaserleitungen der letzten Meile hätten senken können.
Swisscom bekämpfte jedoch eine solche Reglung erfolgreich. «Swisscom und die Elektrizitätswerke verlegen ihre Glasfasernetze in Kabelkanäle, die grösstenteils vom Steuerzahler finanziert wurden. Ihre Konkurrenten müssten all diesen Kosten selber berappen oder sich den Mietkonditionen der Glasfasernetz-Besitzer beugen.
Damit wird ein freier Wettbewerb behindert und die Preise für Internet, TV und Festnetz werden hoch bleiben», bedauert Sara Stalder. Insgesamt zieht sie dennoch ein positives Fazit: «Dass der Zugang zum Glasfasernetz nicht reguliert wurde, ist sehr schade, die Revision des Fernmeldegesetzes bringt für die Konsumenten aber immerhin viele kleine, aber wichtige Verbesserungen.»
-Internetgeschwindigkeit:
Das revidierte Fernmeldegesetz sieht vor, dass die Konsumenten entweder von den Telekommunikationsunternehmen oder vom Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) über die tatsächlich erreichten Geschwindigkeiten von Internetanschlüssen informiert werden. Diese weichen oft erheblich von den beworbenen Geschwindigkeiten ab.
Medienkontakt:
Sara Stalder
Tel. 078 710 27 13
info@konsumentenschutz.ch
Der Konsumentenschutz vertritt unabhängig, kompetent und engagiert die Interessen der Konsumentinnen und Konsumenten. Er ist in der Information und Beratung tätig, verhandelt mit Anbietern und Behörden und vertritt die Konsumenteninteressen auf politischer Ebene.
Die Stiftung mit Sitz in Bern kann auf eine breit abgestützte Finanzierung zählen und agiert parteipolitisch unabhängig. Präsidentin: Nationalrätin Prisca Birrer-Heimo, Geschäftsleiterin: Sara Stalder.
Stiftung für Konsumentenschutz (Firmenporträt) | |
Artikel 'Stiftung für Konsumentenschutz: Nationalrat räumt praktisch alle Differenzen bei...' auf Swiss-Press.com |
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