Der Vertrag tritt laut Mitteilung per 1. September 2013 in Kraft. Die von der Suisa vertretenen Urheber und Verleger erhalten künftig für die Nutzung ihrer Werke auf YouTube eine Vergütung. Gleichzeitig wird mit dem Vertrag das Repertoire der Schweizer Urheber und Suisa-Mitglieder für die Nutzung auf Youtube in einer Vielzahl von Ländern ausserhalb der Schweiz lizenziert. Dies ermöglicht den Schweizer Komponisten und Textautoren auch Erlöse für die Werknutzung auf YouTube im Ausland zu erhalten und sich damit verstärkt auf der weltweit grössten Online-Video-Community zu präsentieren.
Andreas Wegelin, Generaldirektor der Suisa, sagt zur Vereinbarung mit YouTube: «Wir freuen uns, nach Verhandlungen im Interesse unserer Mitglieder zu einer Einigung mit Youtube gekommen zu sein. Die Verhandlungen waren geprägt von der gegenseitigen Überzeugung, dass Rechteinhaber und Musikschaffende von ihrer kreativen Arbeit auf der Video-Plattform profitieren sollen. Es freut mich besonders, dass durch den Vertrag das Repertoire unserer Mitglieder auch für viele Länder ausserhalb der Schweiz an YouTube lizenziert wird. Dank dieser Vereinbarung öffnen sich dem Schweizer Musikschaffen über diese wichtige Internet- Medienplattform weitere Türen für den Sprung über die Landesgrenzen hinaus.»
«Nach konstruktiven Gesprächen mit der Suisa freuen wir uns sehr darüber, geeint die Kreation von Schweizer Inhalten auf Youtube fördern zu können. Schweizer und internationale Komponisten und Autoren können jetzt über die Suisa Erlöse für die Nutzung ihrer Werke in der Schweiz erzielen und Schweizer auch für die Nutzung in ganz Europa», sagt Patrick Warnking, Country Director Google Schweiz. «Die Einigung bedeutet außerdem einen großen Zugewinn für die YouTube Community, für die das Hören von Musik und das Entdecken neuer Schweizer Künstler ein wichtiger Teil des Online-Erlebnisses ist.»
Neben dem Vertrag mit der Suisa hat Youtube weltweit Vereinbarungen mit über 40 weiteren Verwertungsgesellschaften abgeschlossen. Dazu gehören zum Beispiel PRS for Music in Großbritannien, SACEM in Frankreich, SGAE in Spanien, SIAE in Italien, BUMA Stemra in den Niederlanden und und seit Kurzem AKM/austro Mechana in Österreich.
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Suisa
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Fax: 044 482 43 33
Die SUISA ist die Genossenschaft der Urheber und Verleger von Musik. Über 39 000 Komponisten, Textautoren und Musikverleger sind in der 1923 gegründeten Genossenschaft organisiert. Die SUISA zieht für sie Urheberrechtsentschädigungen ein, wenn jemand in der Schweiz und in Liechtenstein ihre Musik öffentlich nutzt. Dank Verträgen mit über 100 Schwestergesellschaften in aller Welt nimmt sie die Rechte von insgesamt zwei Millionen Urhebern und Verlegern wahr. Die SUISA beschäftigt über 240 Mitarbeitende an den Standorten Zürich, Lausanne und Lugano.
2017 hat die SUISA zusammen mit der US-amerikanischen Musikorganisation SESAC das Joint Venture Mint Digital Services gegründet. Das Unternehmen verantwortet die Abrechnung und Administration des länderübergreifenden Musik- Lizenzierungsgeschäfts von SESAC, deren Tochterfirma The Harry Fox Agency und der SUISA mit Online-Anbietern und bietet ihre Dienstleistungen auch Verlagen an.
Die SUISA vertritt die sogenannt kleinen Rechte. Zu diesen gehören nicht- theatralische Musikwerke, Konzertfassungen theatralischer Werke und Musikwerke in Kino- und Fernsehfilmen. Sie erteilt ihren Kunden wie Konzertveranstaltern, Plattenproduzenten, Radio- und Fernsehstationen usw. die Lizenz, damit diese Musik aufführen, senden, weiterverbreiten und vervielfältigen dürfen. Grosse Rechte wie Opern oder Musicals vertritt die Société Suisse des Auteurs SSA.
SUISA (Firmenporträt) | |
Artikel 'Suisa und Youtube einigen sich auf Lizenzvertrag...' auf Swiss-Press.com |
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