Das Transportgewerbe stört sich insbesondere daran, dass die sogenannte Lizenzpflicht für den gewerblichen Gütertransport nicht ausdrücklich auf landwirtschaftliche Fahrzeuge ausgedehnt wird. Die sich in diesem Bereich offenbarenden Vollzugsdefizite führen im Nahverkehr heute vermehrt zu Wettbewerbsverzerrungen.
Der Schweizerische Nutzfahrzeugverband ASTAG nimmt die heutige Botschaft des Bundesrats zur Änderung des Strassentransportunternehmens- und des Verkehrsstrafrechts in einer ersten Stellungnahme zurückhaltend positiv zur Kenntnis. Gegenüber der Vernehmlassungsvorlage wurden verschiedene Verbesserungen vorgenommen, die die ASTAG gefordert hatte. Insbesondere darf die Funktion des «Verkehrsleiters» auch künftig nicht an firmenexterne Personen in einem Mandatsverhältnis delegiert werden. Dadurch kann einem Missbrauch bis zu einem gewissen Masse Vorschub geleistet werden.
Die Vorlage weist jedoch weiterhin den gravierenden Mangel auf, dass die bestehende Lizenzpflicht für den gewerblichen Gütertransport nicht auf landwirtschaftliche Fahrzeuge ausgedehnt wird. Dieses in der Praxis virulente Problem könnte so auf einfache Weise behoben werden, zumal sich im Alltag im Nahverkehrsbereich immer wieder eine gewisse Vollzugsverweigerung der zuständigen Polizeiorgane manifestiert. Die ASTAG hat durchaus Verständnis für die schwierige Lage der Landwirtschaft. Andererseits ist es jedoch unzulässig, offensichtliche Wettbewerbsverzerrungen in diesem Bereich zu zementieren, da auch das schweizerische Transportgewerbe grösstenteils unter massivem Druck steht.
Explizit begrüsst hatte die ASTAG die Ausdehnung der Lizenzpflicht auf 3,5 Tonnen. Dadurch wird insbesondere gewährleistet, dass Firmen, die bereits eine Lizenz besitzen und einen gemischten Fuhrpark betreiben (Lastwagen und Lieferwagen), gegenüber unseriösen, preisbrecherischen und lizenzfrei operierenden Marktteilnehmern besser geschützt werden als derzeit. Auch im grenzüberschreitenden Verkehr ist erfahrungsgemäss mit weniger Schwierigkeiten zu rechnen, wenn in der Schweiz die gleichen Regeln gelten wie in der EU.
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Nutzfahrzeugverband
Michael Gehrken
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Engagiert. Sicher. Ans Ziel. Im Auftrag der Mitglieder setzt sich der Schweizerische Nutzfahrzeugverband ASTAG für die berechtigten Interessen und Anliegen des Strassentransports und des Transportgewerbes ein.
Nebst dem gewerbsmässigen Gütertransport und dem Werkverkehr zu firmeneigenen Zwecken vertritt die ASTAG auch die Personenbeförderung mit den beiden Fachgruppen Car Tourisme Suisse und taxisuisse.
Als kompetenter Ansprechpartner für Behörden, Mitglieder, Kunden und Partner setzt sich die ASTAG speziell für die Lösung aller Aufgaben im Zusammenhang mit dem motorisierten Nutzfahrzeugverkehr ein (Statuten, Art. 2).
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Damit sollen auch Nachwuchsförderung und Karriereplanung betrieben sowie die Verkehrssicherheit und das Image der Branche verbessert werden.
ASTAG Schweizerischer Nutzfahrzeugverband (Firmenporträt) | |
Artikel 'ASTAG unterstützt Ausdehnung der Lizenzpflicht, kritisiert jedoch Vollzugsdefizi...' auf Swiss-Press.com |
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