Der aktuelle Sondersatz für Beherbergungsleistungen von 3,8 Prozent ist im Mehrwertsteuer- Gesetz bis Ende 2013 zeitlich begrenzt. Die drei Branchenverbände erachten eine befristete Weiterführung des Sondersatzes bis Ende 2017 sowohl aus wirtschaftlichen wie auch aus steuerpolitischen Gründen als sinnvoll. Die Wirtschaftskommission des Nationalrates teilt diese Haltung und hat sich heute für eine Verlängerung ausgesprochen.
Schub für die Tourismusnachfrage
Die Forderung der betroffenen Verbände, den Sondersatz für Beherbergungsleistungen zu verlängern, kommt einem Erhalt des Status Quo ohne zusätzliche Steuerausfälle gleich. Der Sondersatz trägt massgeblich zur Nachfrageförderung im Schweizer Tourismus bei. Davon profitieren nicht nur entlegene Regionen, sondern die gesamte Wirtschaft. Die Aufhebung des Sondersatzes würde einen Teuerungsschub auslösen, der sämtliche Massnahmen zur Förderung des Tourismus in der Schweiz neutralisieren und dessen Wachstum weiter bremsen würde. Dies wäre für die Branche gerade in der aktuell schwierigen wirtschaftlichen Lage kaum verkraftbar.
Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit
Mit den sinkenden Reisekosten wird die Übernachtung immer mehr zum grössten Kostenfaktor eines Ferienarrangements und ist daher besonders preissensibel. Zur Steigerung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit wenden 24 von 27 Staaten in der Europäischen Union einen reduzierten Mehrwertsteuersatz für Beherbergungsleistungen an. Die Schweizer Hotellerie muss zu inländischen Preisen einkaufen und sollte zu ausländischen Preisen verkaufen – dabei brechen die Margen weg. Der Sondersatz kann diese Unterschiede zwar nicht wettmachen; gleiche Rahmenbedingungen, wie unsere Mitbewerber sie kennen, sind aber für die Hotellerie ein wichtiger Faktor für eine nachhaltige, marktorientierte Strukturentwicklung.
Kontinuität gewährleisten
Im Hinblick auf die Einführung eines neuen Satzregimes in den nächsten Jahren ist eine Weiterführung des Sondersatzes auch aus finanzpolitischer Sicht zu unterstützen. Zudem fällt im Jahre 2017 die befristete Anhebung der MWST-Sätze zur Zusatzfinanzierung der IV weg, was eine Neubeurteilung der MWST-Sätze zur Folge hat. Die MWST-Sätze innerhalb weniger Jahre mehrmals zu ändern, würde für die Branche wie auch für die Verwaltung eine enorme Belastung darstellen. hotelleriesuisse, GastroSuisse und der Schweizer Tourismus- Verband sind zuversichtlich, dass der Nationalrat der Empfehlung seiner vorberatenden Kommission folgt und sich für die Verlängerung des Sondersatzes für Beherbergungsleistungen aussprechen wird.
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| Schweizer Hotelier-Verein (SHV) (Firmenporträt) | |
| Artikel 'Hotelleriesuisse: Wirtschaftskommission des Nationalrates stellt die Weichen ric...' auf Swiss-Press.com |
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