Der Bundesrat lehnt die Landschaftsinitiative ab und will ihr eine Teilrevision des Raumplanungsgesetzes als indirekten Gegenvorschlag entgegenstellen. Das Parlament hat diesen Gegenvorschlag gegenüber der Bundesratsvorlage noch verschärft. Die nun in der kommenden Session in die Schlussabstimmung gelangende Vorlage kommt der extremen Landschaftsinitiative zu weit entgegen und geht in einzelnen Punkten sogar über die Forderungen der Initianten hinaus. Dies insbesondere bei der expliziten Rückzonungspflicht für die Gemeinden und bei den Bauverpflichtungen mit Bezug auf bereits eingezonte, aber noch unüberbaute Bauparzellen. Mit einer Baulandverpflichtung würde Familien sowie auch Unternehmen das Halten von Baulandreserven verunmöglicht oder zumindest stark erschwert. Insgesamt würden die wirtschaftlichen Entwicklungsmöglichkeiten und die Eigentumsrechte durch diese Gesetzesrevision ungebührlich eingeschränkt. Die Vorlage würde insgesamt zu einer weiteren Verknappung von Bauland führen und damit die Immobilienpreise weiter anheizen. Die Bevölkerung würde dies durch steigende Wohnkosten und die Wirtschaft mit steigenden Produktionskosten am Standort Schweiz zu spüren und zu bezahlen bekommen.
Zudem fokussiert die Revision einseitig auf den Bereich Siedlung. Statt den Siedlungsbereich isoliert zu betrachten, sollte die Siedlungsplanung nach Ansicht des HEV Schweiz zusammen mit weiteren Bereichen, wie dem Bauen ausserhalb der Bauzonen und der Verkehrs und Energieplanung, abgestimmt und gemeinsam angegangen werden.
Der HEV Schweiz lehnt daher nicht nur die Landschaftsinitiative, sondern auch den Gegenvorschlag ab und begrüsst die diesbezügliche Unterstützung durch den Schweizerischen Gewerbeverband sgv. Der HEV hofft, dass das Parlament diese eigentums und wirtschafts und entwicklungsfeindliche Revisionsvorlage in der Schlussabstimmung verwerfen wird.
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Artikel 'HEV Schweiz begrüsst die Unterstützung des Schweizerischen Gewerbeverbandes sgv ...' auf Swiss-Press.com |
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