«Eine Erhöhung der Nationalstrassenabgabe (Autobahnvignette) kommt für uns solange nicht in Frage, als seitens des Bundes Projekte zur Schaffung neuer Transferzahlungen von der Strasse hin zu Schiene verfolgt werden», betont ASTAG-Direktor Michael Gehrken. Die ASTAG hat sich deshalb in ihrer Stellungnahme zur Änderung des Nationalstrassenabgabegesetzes konsequent gegen die Vorlage ausgesprochen. Denn neben der Erhöhung der Autobahnvignette, so Gehrken weiter, plane der Bund «parallel dazu mit der CO-2-Abgabe auf Treibstoffe, respektive der Schaffung des Bahn-Infrastruktur-Fonds bereits den nächsten Raubzug auf die Strassenkasse.» Hier besteht nach Auffassung der ASTAG ein enger Zusammenhang zur geplanten Änderung des Nationalstrassenabgabegesetzes und der Erhöhung der Autobahnvignette.
Verursacherprinzip muss für alle gelten
In diesem Sinne spricht sich die ASTAG auch ganz klar dagegen aus, dass die Schwerverkehrsabgabe über eine nochmalige Verlängerung resp. eventuell sogar über eine verfassungsmässig verankerte dauerhafte Zweckentfremdung in einen Bahn-Infrastruktur-Fonds (BIF) umgeleitet wird. Dies widerspricht dem Verursacherprinzip diametral. Die LSVA-Gelder sind für Strassenzwecke zu verwenden. Damit, so ASTAG-Direktor Gehrken, würde sich eine Erhöhung der Nationalstrassenabgabe mittel- bis langfristig erübrigen.
Bei der Verkehrsfinanzierung muss künftig strikte das Verursacherprinzip gelten. Es geht nicht länger an, dass einzig der Strassentransport alle seine Kosten (inklusive externe Kosten) zu mehr als 100 Prozent deckt und damit den weitaus höchsten Kostendeckungsgrad aller Verkehrsmittel aufweist.
Die Delegierten des Schweizerischen Nutzfahrzeugverbandes ASTAG haben deshalb an ihrer Delegiertenversammlung in St. Gallen am 20. Mai 2011 ganz klar und einstimmig die Forderung aufgestellt, dass die Kostenwahrheit endlich auch bei den Bahnen umgesetzt wird resp. dass die LSVA-Einnahmen in Zukunft für Aufgaben im Zusammenhang mit dem Strassenverkehr zur Verfügung stehen.
LSVA-Gelder für Strassen in Kantonen und Gemeinden
Statt der Erhöhung der Strassenbenützungsabgaben plädiert die ASTAG dafür, dass sich die Kantone im Rahmen der ausstehenden Regelung der Unterhalts- und Betriebskosten der neu ins Nationalstrassennetz aufzunehmenden Kantonsautobahnen (Bundesbeschluss über das Nationalstrassennetz) angemessen an der Strassenfinanzierung des Bundes beteiligen. «Diese Mehraufwendungen der Kantone müssen aber im Gegenzug», so der konstruktive Vorschlag der ASTAG, «über einen höheren LSVA-Kantonsanteil kompensiert werden. » Dieser steht gemäss Verfassung ebenfalls vorab für Strassenzwecke zur Verfügung.
Mit einer solchen Regelung, die dem Verursacherprinzip effektiv Rechnung trägt, stünden strassenseitig mehr als genügend Mittel zur Verfügung, weshalb sich eine Änderung des Nationalstrassenabgabegesetzes in dieser Form von vornherein erübrigt.
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Dr. Michael Gehrken, Direktor
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Engagiert. Sicher. Ans Ziel. Im Auftrag der Mitglieder setzt sich der Schweizerische Nutzfahrzeugverband ASTAG für die berechtigten Interessen und Anliegen des Strassentransports und des Transportgewerbes ein.
Nebst dem gewerbsmässigen Gütertransport und dem Werkverkehr zu firmeneigenen Zwecken vertritt die ASTAG auch die Personenbeförderung mit den beiden Fachgruppen Car Tourisme Suisse und taxisuisse.
Als kompetenter Ansprechpartner für Behörden, Mitglieder, Kunden und Partner setzt sich die ASTAG speziell für die Lösung aller Aufgaben im Zusammenhang mit dem motorisierten Nutzfahrzeugverkehr ein (Statuten, Art. 2).
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Damit sollen auch Nachwuchsförderung und Karriereplanung betrieben sowie die Verkehrssicherheit und das Image der Branche verbessert werden.
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