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Angestellte Schweiz: Mehr Mitwirkung hätte mehr Wirkung als eine Sozialplanpflicht



Angestellte Schweiz

07.04.2011, Morgen berät die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats das Sanierungsrecht. Der Bundesrat schlägt vor, für Betriebe mit mehr als 250 Beschäftigten im Obligationenrecht eine Sozialplanpflicht festzuschreiben. Diese soll die vorgesehenen unternehmensfreundlichen Änderungen im Sanierungsrecht abfedern und den Angestellten mehr Rechtssicherheit bringen.


Die Angestellten Schweiz wehren sich nicht gegen eine solche allgemeine Sozialplanpflicht, stellen aber deren Sinn in Frage. Denn auch sie vermag die Angestellten nicht generell vor Ungemach zu bewahren. Bei einem Konkurs oder einer Nachlassstundung nämlich wäre ein Sozialplan nutzlos, weil es nichts mehr zu verteilen gibt. Wenn schon müssten die Arbeitgeber gleichzeitig verpflichtet werden, pro Arbeitnehmer gesicherte Rückstellungen zu machen (im Umfang von 5000 bis 10 000 Franken). In Unternehmen mit gutem Gesamtarbeitsvertrag und gelebter Sozialpartnerschaft auf der anderen Seite ist eine Sozialplanpflicht schlicht nicht notwendig.

Weil solche Verhältnisse jedoch längst nicht in allen Betrieben herrschen, sind eine Verbesserung der Sozialpartnerschaft und ein wirkungsvollerer Schutz der Angestellten in der Tat erforderlich. Die Angestellten Schweiz erachten jedoch eine Verbesserung der innerbetrieblichen Mitwirkung als das griffigere und nachhaltiger wirkende Rezept als eine allgemeine Sozialplanpflicht. Sie werden sich weiterhin für die überfällige Revision des Mitwirkungsgesetzes von 1993 einsetzen.


Medienkontakt:
Hansjörg Schmid, Kommunikation Angestellte Schweiz, 044 360 11 21, Natel 076 443 40 40 Alex Ertl, Rechtsanwalt Angestellte Schweiz, 044 360 11 52 Stefan Studer, Geschäftsführer Angestellte Schweiz, Tel. 079 621 08 19



Über Angestellte Schweiz:

Unsere Mitglieder geniessen alle Vorteile einer starken Organisation. Sie sind Teil eines Netzwerkes und profitieren von unserer Kompetenz rund um Beruf und Arbeit. Wir unterstützen unsere Mitglieder bei Rechtsfragen zu Arbeit und Sozialversicherungen und in der Wahl der Weiterbildung. Sie erhalten Zugang zu einem umfassenden Rechtschutz und attraktiven Kollektivverträgen für Finanz- und Versicherungsleistungen. Spannende Eventreihen, Pitch-Formate und Publikationen führen sie an den Puls der Arbeitswelt.

Als Sozialpartner stehen wir für faire Arbeitsbedingungen, Verlässlichkeit und Transparenz. Zur Durchsetzung unserer Anliegen vernetzen wir uns mit anerkannten Partnern aus Wirtschaft, Wissenschaft und Politik.



--- Ende Artikel / Pressemitteilung Angestellte Schweiz: Mehr Mitwirkung hätte mehr Wirkung als eine Sozialplanpflicht ---


Weitere Informationen und Links:
 Angestellte Schweiz (Firmenporträt)

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