Die Volksinitiative "Ja zum Tier- und Menschenversuchsverbot - Ja zu Forschungswegen mit Impulsen für Sicherheit und Fortschritt» wurde am 18. März 2019 eingereicht. Sie fordert ein bedingungsloses Verbot von Tierversuchen und Forschung am Menschen sowie ein Importverbot für alle Produkte, die ganz oder auch nur in Teilen unter Anwendung von Tierversuchen entwickelt wurden.
Mit den radikalen Forderungen der Initiative wären in der Schweiz die Medikamentenforschung, die klinischen Studien an Spitälern, aber auch die Grundlagenforschung an Universitäten bis hin zu sozialwissenschaftlichen Studien nicht mehr möglich. Dadurch wäre die Schweiz komplett vom medizinischen Fortschritt abgeschnitten. Zudem würden der Bevölkerung durch das Handelsverbot von Produkten, die mithilfe von Tierversuchen und dank der klinischen Forschung entwickelt wurden, künftig neue, möglicherweise lebenswichtige Medikamente vorenthalten werden. Stark betroffen von der Initiative wären auch Branchen wie die Landwirtschaft, die Tiermedizin oder die Lebensmittelindustrie.
Klare Position des Bundesrats
Bereits am 26. Juni 2019 beschloss der Bundesrat deshalb, dem Parlament die Volksinitiative ohne direkten und indirekten Gegenvorschlag zur Ablehnung zu empfehlen. In der heute veröffentlichten Botschaft bezieht der Bundesrat klar Stellung und betont, dass er das geltende Recht als ausreichend streng erachtet, um Mensch und Tier in der wissenschaftlichen Forschung gut zu schützen. Eine Annahme der Initiative hätte nicht nur starke Einschränkungen bei der Versorgung mit Medikamenten zur Folge, sondern die Bevölkerung in der Schweiz könnte aufgrund des Importverbots auch nicht mehr von wissenschaftlichen Entwicklungen im Ausland profitieren. Das beträfe neue Medikamente genauso wie Pflanzenschutzmittel, Chemikalien oder Nahrungsergänzungsmittel, die mit Tierversuchen erforscht wurden. Zudem wäre das weitgehende Import- und Handelsverbot nur sehr schwer umsetzbar und unvereinbar mit internationalen Verpflichtungen und Verträgen der Schweiz, was negative Folgen für Gesundheit, Forschung und Wirtschaft haben würde.
Tierschutzprinzipien weiter verbessern
Ohne Tierversuche gäbe es heute keine wirksamen Behandlungen gegen schwerwiegende Erkrankungen. Besonders im Bereich hochkomplexer Krankheiten des Nervensystems sowie bei Autoimmunkrankheiten wie Multipler Sklerose, aber auch bei Krebs müssen auch künftig Versuche an Tieren möglich sein, damit neue und wirksamere Medikamente und Therapien entwickelt werden können. Zudem sind Tierversuche in vielen Fällen von den Behörden vorgeschrieben.
Interpharma begrüsst die Botschaft des Bundesrats und verweist auf die Bestrebungen der forschenden pharmazeutischen Firmen, die bestehenden Tierschutzprinzipien weiter zu verbessern mit dem Ziel, die Zahl der eingesetzten Tiere weiter zu reduzieren (Reduce), ihre Belastung auf ein Minimum zu beschränken (Refine) und Tierversuche zu ersetzen (Replace). Letztes Jahr wurde gemeinsam mit den Hochschulen und dem Bund ein Kompetenzzentrum gegründet, das die 3R-Prinzipien stärken soll. Mehr Informationen sind im vor Kurzem veröffentlichten «Animal Welfare Report 2019» verfügbar.
Kontakt:
Anita Geiger, Leiterin Kommunikation Interpharma
Tel. 061 264 34 14,
Interpharma ist der Verband der forschenden pharmazeutischen Firmen der Schweiz und wurde 1933 als Verein mit Sitz in Basel gegründet.
Interpharma arbeitet eng mit allen Beteiligten im Gesundheitswesen zusammen, namentlich mit den Interessenvertretungen der forschenden pharmazeutischen Industrie im In- und Ausland
Interpharma informiert die Öffentlichkeit über die Belange, welche für die forschende Pharmaindustrie in der Schweiz von Bedeutung sind sowie über den Pharmamarkt Schweiz, das Gesundheitswesen und die biomedizinische Forschung.
Interpharma (Firmenporträt) | |
Artikel 'Interpharma begrüsst Botschaft des Bundesrats zur Ablehnung der Forschungsverbot...' auf Swiss-Press.com |
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